Das Verfahren zur Beauftragung der Leistungen ist ein wettbewerbliches Verfahren nach Maßgabe der Grundsätze Wettbewerblichkeit, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung der Unternehmen. Die Bedarfsdeckung wird als wettbewerbliches Verfahren durchgeführt, welches jedoch nicht dem Vergaberecht unterfällt; es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne der §§ 97 ff. GWB.