Infrastrukturdienstleistungen am MPI-CBG

Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik

Infrastrukturdienstleistungen am MPI-CBG

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-04 Auftragsbekanntmachung
2023-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Referenznummer: OV108-23
Kurze Beschreibung: Infrastrukturdienstleistungen am MPI-CBG
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Postleitzahl: 01307
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: purchasing@mpi-cbg.de 📧
Telefon: +49 351-210-1021 📞
Fax: +49 3512101009 📠
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1878e312735-1ef969a1a4e1f205 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-04 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-08 📅
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 089-275441
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: DL Warenannahme/Lager
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Dienstleistungen für Warenannahme und Lager
Bezeichnung des Loses: DL Wissenschaftliche Labordienstleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Wissenschaftliche Labordienstleistungen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz eines aktuellen Berufs- und Handelsregisterauszug ist

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Internetadresse: www.mpg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1878e312735-1ef969a1a4e1f205 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (GWB § 160 (3) Nr. 4). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (GWB § 160 (3) Nr. 1). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (GWB § 134 (2)). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (GWB § 160 (3) Nr. 2 und 3).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 089-275441 (2023-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 163-511708
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 089-275441
ABl. S-Ausgabe: 163

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2) GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
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Quelle: OJS 2023/S 163-511708 (2023-08-21)