Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes,
Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames
vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§
35GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder
der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§
108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129
StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§
232,233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242
StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261
StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren
(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§
298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§
306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form
einer Eigenerklärung gem.Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung)
möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere
Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig
mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung
erworben wurden, sind zugelassen.