Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein. Leistungsumfang: - Planungsleistung gemäß Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 - Planungsleistung gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 - inklusive örtlicher Bauüberwachung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: KA202306Ing
Kurze Beschreibung:
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Leistungsumfang:
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- Planungsleistung gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9
- inklusive örtlicher Bauüberwachung
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wittenberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch und wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Elbe-Elster-Jessen" beabsichtigt die Kläranlage im Ortsteil Klöden neu zu bauen. Die Kläranlage befindet sich am Rande des Ortsteils Klöden (Stadt Jessen) im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt. In Auswertung der vorhandenen Belastung wird die Kläranlage im Neukonzept nur noch auf eine Größe von 1.500 EW ausgelegt, da keine zusätzlichen Erschließungen in diesem Bereich geplant sind. Da sowohl das Belebungsbecken als auch das Nachklärbecken nicht sanierungswürdig sind, soll die biologische Reinigung komplett neu errichtet werden. Ebenfalls soll ein neuer Schlammstapelbehälter sowie ein neues Ablaufpumpwerk konzeptionell berücksichtigt werden. Der Neubau soll auf dem vorhandenen und bereits genutzten Grundstück des WAZV "Elbe-Elster-Jessen" erfolgen. Beim Bau der neuen Kläranlage muss der Weiterbetrieb der alten Kläranlage gewährleistet sein.
Geschätzter Gesamtwert: 220 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06917 Jessen (Elster) OT Klöden, Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232,233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB),
- Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung. Oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232,233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB),
Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem.Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem.Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf (auf Verlangen der Vergabestelle),
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht
älter als 12 Monate sein dürfen (auf Verlangen der Vergabestelle),
- Kopie des Versicherungsscheines der Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Nachweis über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Dabei sind Mindestdeckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden (je Person) und 500.000 Euro für Sachschäden nachzuweisen. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden im Zuschlagsfalle eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis über das Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung inkl. der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Dabei sind Mindestdeckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden (je Person) und 500.000 Euro für Sachschäden nachzuweisen. Alternativ kann auch eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden im Zuschlagsfalle eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Aufträge. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Bürovorstellung, Anzahl und Funktion der Mitarbeiter im Gesamtunternehmen, Anzahl und Funktion und Berufsnachweis der Projektbeteiligten).
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ort des Eröffnungstermins: Jessener Straße 14, 06917 Jessen (Elster), OT Grabo, Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch und wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte
Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Danach wird dieser unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§135 Abs. 2 GWB)
Quelle: OJS 2023/S 126-402026 (2023-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
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Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig Ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail zu übermitteln. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
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Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle
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Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-24 📅
Name: AFRY Deutschland GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 200 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2023/S 168-525273 (2023-08-28)