Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewertungsmatrix:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (d. h. Höhe der Baukosten der durch das lngenieurbüro betreuten Bauvorhaben in den letzten 3 Kalenderjahren für vergleichbare Erschließungsmaßnahmen): 5 (Gewichtungszahl);
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit (d.h. Berufshaftpflichtversicherung (Höhe der Versicherungssumme für Personenschäden und
sonstige Schäden, addiert): 5 (Gewichtungszahl);
3. Qualität der Bewerbungsunterlagen (d. h. Ordnung, Reihenfolge, Struktur, Vollständigkeit): 10 (Gewichtungszahl)
4. Referenzobjekte / Ähnlichkeit zum Erschließungsgebiet (d. h. Erschließungsgebiet innenstadtnah mit innovativer, nachhaltiger und naturnah in die Landschaftsplanung integrierter Entwässerung Vergleichbarkeit der Referenzprojekte zur geplanten Baumaßnahme hinsichtlich:
- Erschließungsart
- innovativer Planungslösung
- Gebietsgröße sowie Baukosten
- positiver Referenzen)
: 35 (Gewichtungszahl)
5. Personelle Berufserfahrung (d. h. Berufserfahrung des Mitarbeiters, der an Planung beteiligt wird): 15 (Gewichtungszahl)
6. Personelle Leistungsfähigkeit / Führungskraft (d. h. Berufserfahrung der am geplanten Projekt beteiligten Führungskraft / Abteilungsleiter / Büroleiter): 10 (Gewichtungszahl)
7. Entfernung vom Planungsstandort (d. h. Erreichbarkeit der Baustelle bzw. Reaktionsfähigkeit vor Ort (Fahrtzeit)): 20 (Gewichtungszahl)
Summe: 100 (Gewichtungszahl)
Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Beleg: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie) - Fehlen führt zum Ausschluss;
Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen - Fehlen führt zum Ausschluss;
Versicherungsschein oder sonstiger Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen in Höhe von einer Millionen Euro (je Schadensfall) (Kopie genügt) - Fehlen führt zum Ausschluss;
Im Übrigen gilt die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis bzw. der vorläufige Nachweis durch eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 VOB/A-EU - Fehlen führt zum Ausschluss;
Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art: Planungsleistungen / Ingenieurleistungen - Fehlen führt zum Ausschluss,
Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Angabe der Durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl - Fehlen führt zum Ausschluss.