Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserentsorgung im Zuge des Kreisstraßenausbaus der Biebelhausener Straße, K 131 in der Ortsgemeinde Ayl
Der Landkreis Trier-Saarburg beabsichtigt den Ausbau der Ortsdurchfahrt in Ayl, Biebelhausen, und plant derzeit die Ausbaumaßnahme. Parallel dazu sind die erforderlichen Maßnahmen der Verbandsgemeindewerke Saarburg – Kell an den öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen zu planen. Die erforderliche Planung umfasst im wesentliche folgende Hauptleistungen:
Wasserversorgung: ca. 1.500 Meter Wasserleitung, 69 Grundstücksanschlüsse
Abwasserbeseitigung: ca. 1.500 Meter Mischwasserkanal, 69 Grundstücksanschlüsse
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
“Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserentsorgung im Zuge des Kreisstraßenausbaus der Biebelhausener Straße, K 131 in der Ortsgemeinde Ayl”
Kurze Beschreibung
Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserentsorgung im Zuge des Kreisstraßenausbaus der Biebelhausener Straße, K 131 in der Ortsgemeinde Ayl
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.”
Die Auftraggeberin behält sich gem. § 17 VgV das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Quelle: OJS 2023/S 180-564325 (2023-09-14)