Ingenieurtechnische Leistung als Projektleitung zur Abwicklung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen Elektrotechnik im Bereich Technische Dienste der KTE
Die KTE, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, hat die Leistung als Projektleitung zur Abwick-lung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zu vergeben.
Es handelt sich um Leistungen, die von der Person selbstständig und eigenverantwortlich zu erbringen sind. Die eigenständige, sorgfältige und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Leistungserbringung wird gewährleistet. Die ingenieurtechnischen Dienstleistungen beziehen sich auf Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen, Instandsetzungen.
Dazu gehören folgende Leistungsinhalte:
• Bestandsaufnahme, Erstellung von technischen Konzepten und Lösungen im Be-reich Elektrotechnik.
• Beurteilung und Bewertung von Gebäuden und technischen Gebäudeausrüstun-gen
• Planung und Zusammenstellung aller erforderlichen Grundlagen für Ausschreibun-gen, Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnissen
• Schnittstellenplanung und Planungskontrolle von Technischen Unterlagen, Auf-wandskalkulation (Kosten, Termine)
• Dokumentation von vorhandenen Daten in Datenbanken und Erstellung von Be-richten
• Organisation und Führen von regelmäßigen Besprechungen intern, sowie extern u.a. mit Gutachtern und Behörden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 206-646904
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 154-488500
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
“Aufhebung gem. VgV 63 § Abs. 1, Ziff. I. Es sind keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen entsprachen.”
Quelle: OJS 2023/S 206-646904 (2023-10-20)