Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Bestätigung, dass die Zuverlässigkeit wie folgt gewährleistet ist:
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
• Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
• Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
• Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
• Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
• Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
• Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß nachgekommen wird.
• Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
• Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor.
- Bestätigung, über den Besitz einer bestehenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
- Verbindliche Erklärung (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen):
1. Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.