Planung einer hochbaureifen Flächenvorbereitung inkl. Entwässerung und Verkehrsplanung Flächenherrichtung Das Baufeld muss vor Beginn der Bautätigkeit vollständig geräumt werden. Dies erfordert im Wesentlichen den vorlaufenden Rückbau aller baulichen Anlagen im Bereich der Kleingärten und Grabeländer (bereits erfolgt) sowie die vorlaufende Rodung aller im baubeeinflussten Bereich vorhandenen Bäume und Sträucher. Im Bereich von Verkehrsanlagen und sonstiger Nutzflächen ist das Gelände anschließend flächig aufzuhöhen. Infolge der Weichschichten im Untergrund sind Setzungen zu erwarten, die vor den weiteren Arbeitsschritten abklingen müssen. Gegebenenfalls ist eine Setzungsbeschleunigung durch Vorbelastung und Vertikaldränagen wirtschaftlich. In Anhängigkeit der Setzungsprognose (Betrag und Zeitverlauf) ist der Anfall von Porenwasser abzuschätzen. Sofern erforderlich, ist eine bauzeitliche Porenwasserbehandlung zu planen. Die Festlegung der Sollgeländehöhen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes. Verkehrsplanung Im Rahmen der Funktionsplanung wurde für den Innovationspark bereits ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Grundlage des B-Plans ist. Der Innovationspark als gemischter, dichter Stadtbaustein / District+ soll weitgehend vom MIV befreit werden und attraktive, auf den Menschen ausgelegte Freiflächen und Straßenräume erhalten. Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sollen gefördert und bevorzugt werden. Innerhalb des Innovationsparks werden sich vorwiegend verträgliches Gewerbe, Zukunftsbranchen, Büros und Labore ansiedeln. Es ist daher mit wenigen Gütertransporten zu rechnen. Logistikverkehre möglich, sollen jedoch nur in geringem Umfang stattfinden. Das Parkraumangebot wird in Mobility-Hubs gebündelt. Entwässerungsplanung Im Rahmen der Funktionsplanung wurde bereits ein Entwässerungskonzept erarbeitet, wel- ches nun weiterentwickelt und durchgeplant werden muss. Es wird ein dem Naturraum entsprechendes und an das Bestandssystem mit offenen Gräben und Grüppen angelehntes offenes Oberflächenentwässerungssystem geschaffen. Nur in wenigen Teilabschnitten, in denen kein Platz für neue Oberflächengewässer geschaffen werden kann, werden öffentliche Regenwassersiele zur Straßenentwässerung und Aufnahme der gedrosselten Grundstücksentwässerung vorgesehen. Aufgrund des gering vorhandenen Versickerungspotentials im Plangebiet wird das anfallende Niederschlagswasser im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung dezentral, oberirdisch zurückgehalten und gedrosselt an die Bestandsentwässerung südlich des Plangebietes abgegeben. Medienerschließung und Leitungstrassenkoordination Der Leistungsgegenstand ist inhaltlich definiert durch das Leistungsbild "Ingenieurleistungen bei der Leitungstrassenplanung" (LB Leitungstrassenplanung). Die Leistungen umfassen vorläufig die Leitungsplanung, die Durchführung von Leitungsbesprechungen, das Erstellen der Trassenanweisung und die Koordination des Leitungsbaus Dritter. Ziel ist die Bündelung der Leitungen in einer Trasse und deren gemeinsame Verlegung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: IPB - 003
Kurze Beschreibung:
Planung einer hochbaureifen Flächenvorbereitung inkl. Entwässerung und Verkehrsplanung
Flächenherrichtung
Das Baufeld muss vor Beginn der Bautätigkeit vollständig geräumt werden. Dies erfordert im Wesentlichen den vorlaufenden Rückbau aller baulichen Anlagen im Bereich der Kleingärten und Grabeländer (bereits erfolgt) sowie die vorlaufende Rodung aller im baubeeinflussten Bereich vorhandenen Bäume und Sträucher. Im Bereich von Verkehrsanlagen und sonstiger Nutzflächen ist das Gelände anschließend flächig aufzuhöhen. Infolge der Weichschichten im Untergrund sind Setzungen zu erwarten, die vor den weiteren Arbeitsschritten abklingen müssen. Gegebenenfalls ist eine Setzungsbeschleunigung durch Vorbelastung und Vertikaldränagen wirtschaftlich. In Anhängigkeit der Setzungsprognose (Betrag und Zeitverlauf) ist der Anfall von Porenwasser abzuschätzen. Sofern erforderlich, ist eine bauzeitliche Porenwasserbehandlung zu planen. Die Festlegung der Sollgeländehöhen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes.
Verkehrsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde für den Innovationspark bereits ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Grundlage des B-Plans ist.
Der Innovationspark als gemischter, dichter Stadtbaustein / District+ soll weitgehend vom MIV befreit werden und attraktive, auf den Menschen ausgelegte Freiflächen und Straßenräume erhalten. Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sollen gefördert und bevorzugt werden. Innerhalb des Innovationsparks werden sich vorwiegend verträgliches Gewerbe, Zukunftsbranchen, Büros und Labore ansiedeln. Es ist daher mit wenigen Gütertransporten zu rechnen. Logistikverkehre möglich, sollen jedoch nur in geringem Umfang stattfinden. Das Parkraumangebot wird in Mobility-Hubs gebündelt.
Entwässerungsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde bereits ein Entwässerungskonzept erarbeitet, wel-
ches nun weiterentwickelt und durchgeplant werden muss.
Es wird ein dem Naturraum entsprechendes und an das Bestandssystem mit offenen Gräben und Grüppen angelehntes offenes Oberflächenentwässerungssystem geschaffen. Nur in wenigen Teilabschnitten, in denen kein Platz für neue Oberflächengewässer geschaffen werden kann, werden öffentliche Regenwassersiele zur Straßenentwässerung und Aufnahme der gedrosselten Grundstücksentwässerung vorgesehen.
Aufgrund des gering vorhandenen Versickerungspotentials im Plangebiet wird das anfallende Niederschlagswasser im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung dezentral, oberirdisch zurückgehalten und gedrosselt an die Bestandsentwässerung südlich des Plangebietes abgegeben.
Medienerschließung und Leitungstrassenkoordination
Der Leistungsgegenstand ist inhaltlich definiert durch das Leistungsbild "Ingenieurleistungen bei der Leitungstrassenplanung" (LB Leitungstrassenplanung). Die Leistungen umfassen vorläufig die Leitungsplanung, die Durchführung von Leitungsbesprechungen, das Erstellen der Trassenanweisung und die Koordination des Leitungsbaus Dritter. Ziel ist die Bündelung der Leitungen in einer Trasse und deren gemeinsame Verlegung.
Planung einer hochbaureifen Flächenvorbereitung inkl. Entwässerung und Verkehrsplanung
Flächenherrichtung
Das Baufeld muss vor Beginn der Bautätigkeit vollständig geräumt werden. Dies erfordert im Wesentlichen den vorlaufenden Rückbau aller baulichen Anlagen im Bereich der Kleingärten und Grabeländer (bereits erfolgt) sowie die vorlaufende Rodung aller im baubeeinflussten Bereich vorhandenen Bäume und Sträucher. Im Bereich von Verkehrsanlagen und sonstiger Nutzflächen ist das Gelände anschließend flächig aufzuhöhen. Infolge der Weichschichten im Untergrund sind Setzungen zu erwarten, die vor den weiteren Arbeitsschritten abklingen müssen. Gegebenenfalls ist eine Setzungsbeschleunigung durch Vorbelastung und Vertikaldränagen wirtschaftlich. In Anhängigkeit der Setzungsprognose (Betrag und Zeitverlauf) ist der Anfall von Porenwasser abzuschätzen. Sofern erforderlich, ist eine bauzeitliche Porenwasserbehandlung zu planen. Die Festlegung der Sollgeländehöhen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes.
Verkehrsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde für den Innovationspark bereits ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Grundlage des B-Plans ist.
Der Innovationspark als gemischter, dichter Stadtbaustein / District+ soll weitgehend vom MIV befreit werden und attraktive, auf den Menschen ausgelegte Freiflächen und Straßenräume erhalten. Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sollen gefördert und bevorzugt werden. Innerhalb des Innovationsparks werden sich vorwiegend verträgliches Gewerbe, Zukunftsbranchen, Büros und Labore ansiedeln. Es ist daher mit wenigen Gütertransporten zu rechnen. Logistikverkehre möglich, sollen jedoch nur in geringem Umfang stattfinden. Das Parkraumangebot wird in Mobility-Hubs gebündelt.
Entwässerungsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde bereits ein Entwässerungskonzept erarbeitet, wel-
ches nun weiterentwickelt und durchgeplant werden muss.
Es wird ein dem Naturraum entsprechendes und an das Bestandssystem mit offenen Gräben und Grüppen angelehntes offenes Oberflächenentwässerungssystem geschaffen. Nur in wenigen Teilabschnitten, in denen kein Platz für neue Oberflächengewässer geschaffen werden kann, werden öffentliche Regenwassersiele zur Straßenentwässerung und Aufnahme der gedrosselten Grundstücksentwässerung vorgesehen.
Aufgrund des gering vorhandenen Versickerungspotentials im Plangebiet wird das anfallende Niederschlagswasser im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung dezentral, oberirdisch zurückgehalten und gedrosselt an die Bestandsentwässerung südlich des Plangebietes abgegeben.
Medienerschließung und Leitungstrassenkoordination
Der Leistungsgegenstand ist inhaltlich definiert durch das Leistungsbild "Ingenieurleistungen bei der Leitungstrassenplanung" (LB Leitungstrassenplanung). Die Leistungen umfassen vorläufig die Leitungsplanung, die Durchführung von Leitungsbesprechungen, das Erstellen der Trassenanweisung und die Koordination des Leitungsbaus Dritter. Ziel ist die Bündelung der Leitungen in einer Trasse und deren gemeinsame Verlegung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Planung einer hochbaureifen Flächenvorbereitung inkl. Entwässerung und Verkehrsplanung
Flächenherrichtung
Das Baufeld muss vor Beginn der Bautätigkeit vollständig geräumt werden. Dies erfordert im Wesentlichen den vorlaufenden Rückbau aller baulichen Anlagen im Bereich der Kleingärten und Grabeländer (bereits erfolgt) sowie die vorlaufende Rodung aller im baubeeinflussten Bereich vorhandenen Bäume und Sträucher. Im Bereich von Verkehrsanlagen und sonstiger Nutzflächen ist das Gelände anschließend flächig aufzuhöhen. Infolge der Weichschichten im Untergrund sind Setzungen zu erwarten, die vor den weiteren Arbeitsschritten abklingen müssen. Gegebenenfalls ist eine Setzungsbeschleunigung durch Vorbelastung und Vertikaldränagen wirtschaftlich. In Anhängigkeit der Setzungsprognose (Betrag und Zeitverlauf) ist der Anfall von Porenwasser abzuschätzen. Sofern erforderlich, ist eine bauzeitliche Porenwasserbehandlung zu planen. Die Festlegung der Sollgeländehöhen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes.
Das Baufeld muss vor Beginn der Bautätigkeit vollständig geräumt werden. Dies erfordert im Wesentlichen den vorlaufenden Rückbau aller baulichen Anlagen im Bereich der Kleingärten und Grabeländer (bereits erfolgt) sowie die vorlaufende Rodung aller im baubeeinflussten Bereich vorhandenen Bäume und Sträucher. Im Bereich von Verkehrsanlagen und sonstiger Nutzflächen ist das Gelände anschließend flächig aufzuhöhen. Infolge der Weichschichten im Untergrund sind Setzungen zu erwarten, die vor den weiteren Arbeitsschritten abklingen müssen. Gegebenenfalls ist eine Setzungsbeschleunigung durch Vorbelastung und Vertikaldränagen wirtschaftlich. In Anhängigkeit der Setzungsprognose (Betrag und Zeitverlauf) ist der Anfall von Porenwasser abzuschätzen. Sofern erforderlich, ist eine bauzeitliche Porenwasserbehandlung zu planen. Die Festlegung der Sollgeländehöhen erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes.
Verkehrsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde für den Innovationspark bereits ein Mobilitätskonzept erarbeitet, welches Grundlage des B-Plans ist.
Der Innovationspark als gemischter, dichter Stadtbaustein / District+ soll weitgehend vom MIV befreit werden und attraktive, auf den Menschen ausgelegte Freiflächen und Straßenräume erhalten. Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sollen gefördert und bevorzugt werden. Innerhalb des Innovationsparks werden sich vorwiegend verträgliches Gewerbe, Zukunftsbranchen, Büros und Labore ansiedeln. Es ist daher mit wenigen Gütertransporten zu rechnen. Logistikverkehre möglich, sollen jedoch nur in geringem Umfang stattfinden. Das Parkraumangebot wird in Mobility-Hubs gebündelt.
Der Innovationspark als gemischter, dichter Stadtbaustein / District+ soll weitgehend vom MIV befreit werden und attraktive, auf den Menschen ausgelegte Freiflächen und Straßenräume erhalten. Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr sollen gefördert und bevorzugt werden. Innerhalb des Innovationsparks werden sich vorwiegend verträgliches Gewerbe, Zukunftsbranchen, Büros und Labore ansiedeln. Es ist daher mit wenigen Gütertransporten zu rechnen. Logistikverkehre möglich, sollen jedoch nur in geringem Umfang stattfinden. Das Parkraumangebot wird in Mobility-Hubs gebündelt.
Entwässerungsplanung
Im Rahmen der Funktionsplanung wurde bereits ein Entwässerungskonzept erarbeitet, wel-
ches nun weiterentwickelt und durchgeplant werden muss.
Es wird ein dem Naturraum entsprechendes und an das Bestandssystem mit offenen Gräben und Grüppen angelehntes offenes Oberflächenentwässerungssystem geschaffen. Nur in wenigen Teilabschnitten, in denen kein Platz für neue Oberflächengewässer geschaffen werden kann, werden öffentliche Regenwassersiele zur Straßenentwässerung und Aufnahme der gedrosselten Grundstücksentwässerung vorgesehen.
Es wird ein dem Naturraum entsprechendes und an das Bestandssystem mit offenen Gräben und Grüppen angelehntes offenes Oberflächenentwässerungssystem geschaffen. Nur in wenigen Teilabschnitten, in denen kein Platz für neue Oberflächengewässer geschaffen werden kann, werden öffentliche Regenwassersiele zur Straßenentwässerung und Aufnahme der gedrosselten Grundstücksentwässerung vorgesehen.
Aufgrund des gering vorhandenen Versickerungspotentials im Plangebiet wird das anfallende Niederschlagswasser im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung dezentral, oberirdisch zurückgehalten und gedrosselt an die Bestandsentwässerung südlich des Plangebietes abgegeben.
Aufgrund des gering vorhandenen Versickerungspotentials im Plangebiet wird das anfallende Niederschlagswasser im Sinne einer nachhaltigen Standortentwicklung dezentral, oberirdisch zurückgehalten und gedrosselt an die Bestandsentwässerung südlich des Plangebietes abgegeben.
Medienerschließung und Leitungstrassenkoordination
Der Leistungsgegenstand ist inhaltlich definiert durch das Leistungsbild "Ingenieurleistungen bei der Leitungstrassenplanung" (LB Leitungstrassenplanung). Die Leistungen umfassen vorläufig die Leitungsplanung, die Durchführung von Leitungsbesprechungen, das Erstellen der Trassenanweisung und die Koordination des Leitungsbaus Dritter. Ziel ist die Bündelung der Leitungen in einer Trasse und deren gemeinsame Verlegung.
Der Leistungsgegenstand ist inhaltlich definiert durch das Leistungsbild "Ingenieurleistungen bei der Leitungstrassenplanung" (LB Leitungstrassenplanung). Die Leistungen umfassen vorläufig die Leitungsplanung, die Durchführung von Leitungsbesprechungen, das Erstellen der Trassenanweisung und die Koordination des Leitungsbaus Dritter. Ziel ist die Bündelung der Leitungen in einer Trasse und deren gemeinsame Verlegung.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung folgender Planungsleistungen für:
sowie weitere besondere und zusätzliche Leistungen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Beauftragt wird zunächste lediglich die Stufe 1, alle weiteren Stufen können durch den AG optional abgerufen werden.
Die Leistungen werden vom AG in folgenden Stufen abgerufen:
Stufe 1: Leistungen der Lph 1 bis 2, Leitungsanfrage und Leitungsbestand gem. LB Leitungstrasse sowie besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 2: Leistungen der Lph 3 bis 4, Leitungplanung und Leitungsbesprechung gem. LB Leitungstrasse sowie besondere und zusätzliche Leistungen
Stufe 3: Leistungen der Lph 5 bis 7 bzw. 8, Trassenanweisung gem. LB Leitungstrassen sowie besondere und zusätzliche Leistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg Bergedorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
Teilnahmeberechtigt sind Ingenieurinnen/Ingenieure oder Architektinnen/Architekten aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) sind (=Zulassungsbereich):
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
1. Natürliche Personen: Im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigte sind, die Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur oder Architektin/Architekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt / Ingenieur verfügt.
2. Juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften
Geschäftssitz im Zulassungsbereich; zum Geschäftszweck gehört die Erbringung von Planungsleistungen, die der gegenständlichen Aufgabe entsprechen; die für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Person erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, die an natürliche Personen (s.o.) gestellt sind. Bei Bewerbergemeinschaften
muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,0 Mio. Euro netto festgelegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter
1. die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren anzugeben.
Es sind für jedes Kalenderjahr mind. 10 festangestellte Ingenieure nachzuweisen.
2. vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen.
Es sind vergleichbare Referenzprojekte vorzulegen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Es handelt sich um Erdbauplanung für Flächenherrichtung in den Leistungsphasen 3-5 gem. § 43 HOAI
- Erdbauplanung beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit Einsatz von Vertikaldrainagen
- Es handelt sich um vergleichbare Baugrundverhältnisse in Marschgebieten mit gewachsenen organischen Weichschichten (Klei, Torf bzw. deren Gemenge)
- Es handelt sich um Erdbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen > 2,5 Mio. EUR
- Es handelt sich um Planung einer Oberflächenentwässerung mit Grabensystemen in den Leistungsphasen 3-5 gem. § 43 HOAI
- Es handelt sich um Maßnahmen mit einem Bauvolumen >2,5 Mio EUR (Leistungsbereich OPL Ing.bauwerk Oberflächenentwässerung)
- Es handelt sich um die Erschließung eines Plangebietes > 5 ha (Leistungsbereich OPL Verkehrsanlagen)
- Es handelt sich um Planung von Verkehrsanlagen in den Leistungsphasen 3-5 gem. § 47 HOAI
- Es handelt sich um Beratung und Erstellung von Baugrundgutachten mit vergleichbaren Baugrundverhältnissen in Marschgebieten mit gewachsenen organischen Weichbodenschichten (Klei, Torf bzw. deren Gemenge)
- Es handelt sich um Beratungsleistungen für Konsolidierungsmaßnahmen
- Es handelt sich um Aufstellung von Setzungsprognosen
Mindeststandards:
Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2012 begonnen hat, deren Baubeginn bereits erfolgt ist und die mindestens eine Mindestanforderung erfüllen. Referenzprojekte, die ausschließlich "Extrapunkte" erfüllen, sind nicht wertungsfähig.
Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2012 begonnen hat, deren Baubeginn bereits erfolgt ist und die mindestens eine Mindestanforderung erfüllen. Referenzprojekte, die ausschließlich "Extrapunkte" erfüllen, sind nicht wertungsfähig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe 2 Mio. EUR nachweisen werde(n). Die Maximierung der der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe 2 Mio. EUR nachweisen werde(n). Die Maximierung der der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschalabdeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignungskriterien
a) Umsatz
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,0 Mio. Euro festgelegt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,0 Mio. Euro festgelegt.
b) Mitarbeiterzahl
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) anzugeben. Als Mindestanforderung sind durchschnittlich jährlich mind. 10 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die Anzahl der festangestellten Ingenieure/-innen in den vergangenen drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) anzugeben. Als Mindestanforderung sind durchschnittlich jährlich mind. 10 festangestellte Ingenieure/-innen nachzuweisen.
c) Mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbare Referenzobjekte
Die Eignung für das vorliegende Projekt ist darüber hinaus durch die Vorlage von Referenzprojekten nachzuweisen. Alle ausgewiesenen Mindestanforderungen sind dabei mindestens einmal zu erfüllen, dies ist auch anhand mehrerer Einzelreferenzen möglich. Die Anzahl der vorgelegten Referenzprojekte ist nicht begrenzt. Ein Referenzprojekt kann auch mehrere Leistungsbereiche/Anforderungen erfüllen. Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2012 begonnen hat, deren Baubeginn bereits erfolgt ist und die mindestens eine Mindestanforderung erfüllen. Referenzprojekte, die ausschließlich "Extrapunkte" erfüllen, sind nicht wertungsfähig.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung für das vorliegende Projekt ist darüber hinaus durch die Vorlage von Referenzprojekten nachzuweisen. Alle ausgewiesenen Mindestanforderungen sind dabei mindestens einmal zu erfüllen, dies ist auch anhand mehrerer Einzelreferenzen möglich. Die Anzahl der vorgelegten Referenzprojekte ist nicht begrenzt. Ein Referenzprojekt kann auch mehrere Leistungsbereiche/Anforderungen erfüllen. Es werden grds. nur Referenzprojekte gewertet, deren Planung nach dem 01.01.2012 begonnen hat, deren Baubeginn bereits erfolgt ist und die mindestens eine Mindestanforderung erfüllen. Referenzprojekte, die ausschließlich "Extrapunkte" erfüllen, sind nicht wertungsfähig.
Die Punkte werden für die Referenzprojekte wie folgt vergeben:
LB Objektplanung Ingenieurbauwerke Erdbauplanung für Flächenherrichtung mit Konsolidierungsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
Erdbauplanung für Flächenherrichtung in den Leistungsphasen 3-5 gemäß § 43 HOAI, 1Pkt, [Mindestanforderung]
Erdbauplanung beinhaltet Konsolidierungsmaßnahmen mit Einsatz von Vertikaldrainagen, 1Pkt, [Mindestanforderung]
vergleichbare Baugrundverhältnisse in Marschgebieten mit gewachsenen organischen Weichbodenschichten (Klei, Torf bzw. deren Gemenge), 1Pkt, [Mindestanforderung]
Erdbaumaßnahme mit einem Bauvolumen >2,5 Mio. EUR, 1Pkt, [Mindestanforderung]
Erdbaumaßnahme mit einem Bauvolumen > 5 Mio. EUR, 2Pkt
Planung von Bauwasserhaltung und Anlagen zur Wasseraufbereitung, Reinigung von Porenwasser, 1Pkt
Beratung und Erstellung von Baugrundgutachten mit vergleichbaren Bau-grundverhältnissen in Marschgebieten mit gewachsenen organischen Weichbodenschichten (Klei, Torf bzw. deren Gemenge), 1Pkt, [Mindestanforderung]
Beratungsleistungen für Konsolidierungsmaßnahmen, 2Pkt, [Mindestanforderung]
Aufstellung von Setzungsprognosen, 1 Pkt, [Mindestanforderung]
Auswahl unter den geeigneten Bewerbern
Sollten mehr als 5 Bewerber sich auf Grundlage der Mindestanforderungen als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekte. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollten mehr als 5 Bewerber sich auf Grundlage der Mindestanforderungen als geeignet qualifizieren, trifft der Auftraggeber eine Auswahlentscheidung anhand der mit der vorliegenden Aufgabe vergleichbaren Referenzprojekte. Dabei wendet der Auftraggeber folgenden Wertungsmechanismus an:
Es werden jeweils alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden jeweils alle angegebenen Referenzprojekte gewertet, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt.
Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe ("Qualität") mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auf der zweiten Stufe wird berücksichtigt, wie viele wertbare Referenzprojekte der Bewerber vorweisen kann. Dazu werden die Referenzprojekte zunächst nach absteigender Punktzahl sortiert und für jedes Referenzprojekt ein Rangplatz in einer Tabelle ermittelt. Das heißt, das auf der ersten Stufe ("Qualität") mit den meisten Punkten versehene Referenzprojekt kommt auf Rangplatz 1, das zweitbeste auf Rangplatz 2, das drittbeste auf Rangplatz 3 usw.
Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es wird nunmehr eine degressive Wichtung der Referenzprojekte nach absteigender Rangfolge der Referenzpunkte vorgenommen. Die Punkte für die ersten beiden Referenzprojekte fließen zu 100 % in die Wertung ein. Die Punktzahlen für die weiteren Referenzprojekte werden jeweils mit einem degressiven Faktor multipliziert. Dieser Faktor ist der Quotient aus 1 (Dividend) und dem quadrierten Rangplatz der Referenz (Divisor), wobei von dem Rangplatz jeweils vorher die Zahl 1 subtrahiert wird.
Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien höher als fünf, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 5 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien höher als fünf, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 5 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-3230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 4042794-0997 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 195-610026 (2023-10-05)