Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen folgender Haftpflichtversicherungen oder die Zusicherung, solche bei Zuschlagserteilung abzuschließen:
a) Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Datenschutz 100.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;
b) Vermögensschadenshaftpflicht Buchführungshelfer und Büroservice 1.000.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr;
c) Vermögensschadenshaftpflicht Inkassodienstleistung 500.000 € bei Vermögensschäden je Versicherungsfall, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr
2. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmern und Bietergemeinschaftserklärung. Bietergemeinschaften müssen die Bietergemeinschaftserklärung mit Angebotsabgabe einreichen, ansonsten erfolgt zwingend der Ausschluss (Anlage E2)
3. Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3), dass der Bieter über mindestens einen Referenzkunden verfügt, für den die Insolvenzsachbearbeitung Firmenkunden vollumfänglich (Ausnahme: hoheitliches Verwaltungshandeln) durchgeführt wurde. Art und Umfang der Referenzen sind vergleichbar, wenn der Auftrag mindestens folgende Leistungen enthalten hat:
Bereitstellung einer technischen Plattform zur Dokumentation und Überwachung der vorgenommenen Sachbearbeitung sowie die Erzeugung und den Versand von Korrespondenzen;
Maschinelle Annahme und technische Verarbeitung der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten;
Bereitstellung der Unterlagen für das vom Auftraggeber auszuführende hoheitliche Verwaltungshandeln;
Möglichst alle vom Auftraggeber benannten Prozessstrecken, mindestens aber alle Kernprozesse sowie mindestens sechs weitere der "sonstigen" ausgeschriebenen Aktivitäten, welche im Zusammenhang mit der Insolvenzsachbearbeitung stehen können.
4. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E4)
5. Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) darüber, dass bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten werden und dass die Auftragsverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz stattfindet, sowie dass eine der drei Optionen aus der Anlage "Allgemeine Rahmenbedingungen Informationssicherheit" erfüllt ist: Zertifizierung nach der aktuell gültigen Norm ISO/IEC 27001 oder IT-Grundschutz auf Basis der ISO/IEC 27001, bei der die vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen; ein eingeführtes ISMS, bei dem die von AN angebotenen Dienste und Leistungen im definierten Geltungsbereich liegen, jedoch ohne Zertifizierung; Nachweis der Spezifischen Informationssicherheitsanforderungen unter Nr. 2.
6. Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) darüber, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von
Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft ; die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören;
es bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
7. Eigenerklärung zur Tariftreue (Anlage E7) darüber, dass sich der Bieter verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung beschäftigten Arbeitnehmer jeweils mindestens entsprechend der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Bestimmungen des Mindestlohntarifvertrags zu entlohnen und auf Anforderung zum Zwecke der Kontrolle Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen sowie sonstiger zum Nachweis geeigneter Aufzeichnungen zu gewähren und etwaige eingesetzte Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf Basis der hier geforderten Bedingungen kalkuliert sein können, sowie das Einverständnis damit, dass die mindestens grob fahrlässige, erhebliche Nichterfüllung der vor genannten Verpflichtungen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.