A)
Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abzugeben (über die Funktion "Angebot abgeben"). Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax, per Nachricht über die e-Vergabe-Plattform etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Details siehe Vergabeunterlagen.
C)
Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.3) benannte Kontaktperson zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
D)
Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E)
Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F)
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
G)
Anlagenliste Heizungs-, Sanitär-, Feuerlösch- und Dampfanlagen (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die "Anlagenliste Heizungs-, Sanitär-, Feuerlösch- und Dampfanlagen (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
H)
Eigenerklärung Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
I)
Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
J)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
K)
Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe
Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
Für den Fall der Eignungsleihe vermittelt durch den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
L)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
M)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.