Die Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, die Energiewende und die Transformation des Gebäudebestands auf Quartiersebene aktiv zu unterstützen. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung zeigen, dass insbesondere im privaten Gebäudebestand erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger bestehen. Einzeleigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Gewerbetreibende sowie weitere lokale Akteur*innen stehen dabei vor komplexen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfordert insbesondere die Aktivierung und Begleitung dieser unterschiedlichen Zielgruppen. Es besteht ein hoher Bedarf an Information, Beratung, Vernetzung und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Vorhaben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Dortmund, für die Klimaquartiere Westerfilde & Bodelschwingh sowie Huckarde jeweils integrierte energetische Quartierskonzepte erarbeiten bzw. fortschreiben zu lassen und die Konzepterstellung begleitende und darauf aufbauende Sanierungsmanagements einzusetzen. Die Sanierungsmanagements sollen als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bürgerschaft, Eigentümer*innen, Wohnungswirtschaft, Energieversorgern und weiteren Akteur*innen wirken und die Umsetzung energetischer Sanierungs- und Transformationsprozesse im Quartier unterstützen. Der Auftrag umfasst sowohl strategische als auch operative Leistungen für beide Klimaquartiere. Die quartiersbezogenen Leistungen sollen durch eine strategische Gesamtprojektleitung koordiniert werden, die ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Dabei sind gemeinsame Synergien und Transferpotenziale zwischen den Quartieren ebenso zu berücksichtigen wie quartiersspezifische Ausgangslagen und Anforderungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integrierte energetische Quartierskonzepte, Sanierungsmanagements und strategische Gesamtprojektleitung für Huckarde / Westerfilde & Bodelschwingh
Referenznummer: F085/26
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, die Energiewende und die Transformation des Gebäudebestands auf Quartiersebene aktiv zu unterstützen. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung zeigen, dass insbesondere im privaten Gebäudebestand erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger bestehen. Einzeleigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Gewerbetreibende sowie weitere lokale Akteur*innen stehen dabei vor komplexen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfordert insbesondere die Aktivierung und Begleitung dieser unterschiedlichen Zielgruppen. Es besteht ein hoher Bedarf an Information, Beratung, Vernetzung und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Vorhaben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Dortmund, für die Klimaquartiere Westerfilde & Bodelschwingh sowie Huckarde jeweils integrierte energetische Quartierskonzepte erarbeiten bzw. fortschreiben zu lassen und die Konzepterstellung begleitende und darauf aufbauende Sanierungsmanagements einzusetzen. Die Sanierungsmanagements sollen als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bürgerschaft, Eigentümer*innen, Wohnungswirtschaft, Energieversorgern und weiteren Akteur*innen wirken und die Umsetzung energetischer Sanierungs- und Transformationsprozesse im Quartier unterstützen. Der Auftrag umfasst sowohl strategische als auch operative Leistungen für beide Klimaquartiere. Die quartiersbezogenen Leistungen sollen durch eine strategische Gesamtprojektleitung koordiniert werden, die ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Dabei sind gemeinsame Synergien und Transferpotenziale zwischen den Quartieren ebenso zu berücksichtigen wie quartiersspezifische Ausgangslagen und Anforderungen.
Die Stadt Dortmund verfolgt das Ziel, die Energiewende und die Transformation des Gebäudebestands auf Quartiersebene aktiv zu unterstützen. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung zeigen, dass insbesondere im privaten Gebäudebestand erhebliche Potenziale zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Umstellung auf erneuerbare Energieträger bestehen. Einzeleigentümer*innen, Wohnungsunternehmen, Gewerbetreibende sowie weitere lokale Akteur*innen stehen dabei vor komplexen technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfordert insbesondere die Aktivierung und Begleitung dieser unterschiedlichen Zielgruppen. Es besteht ein hoher Bedarf an Information, Beratung, Vernetzung und Unterstützung bei der Entwicklung konkreter Vorhaben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Dortmund, für die Klimaquartiere Westerfilde & Bodelschwingh sowie Huckarde jeweils integrierte energetische Quartierskonzepte erarbeiten bzw. fortschreiben zu lassen und die Konzepterstellung begleitende und darauf aufbauende Sanierungsmanagements einzusetzen. Die Sanierungsmanagements sollen als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Bürgerschaft, Eigentümer*innen, Wohnungswirtschaft, Energieversorgern und weiteren Akteur*innen wirken und die Umsetzung energetischer Sanierungs- und Transformationsprozesse im Quartier unterstützen. Der Auftrag umfasst sowohl strategische als auch operative Leistungen für beide Klimaquartiere. Die quartiersbezogenen Leistungen sollen durch eine strategische Gesamtprojektleitung koordiniert werden, die ebenfalls Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Dabei sind gemeinsame Synergien und Transferpotenziale zwischen den Quartieren ebenso zu berücksichtigen wie quartiersspezifische Ausgangslagen und Anforderungen.
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Die Kommunikation im Verfahren, d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Stadt: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des vorgesehenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 58.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-26 20:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der fachlichen Eignung: zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und / oder Ingenieur*in oder vergleichbar berechtigt
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
mind. 4 Mitarbeitende (im Mittel der letzten 3 Jahre) in den folgenden Fachdisziplinen: Raum-/Stadtplanung, Geographie, Architektur oder vergleichbar
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist 1 Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Projekten aus den Bereichen energetische Quartiersentwicklung, Sanierungsmanagement oder Wärmewende vorzulegen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt. Mindestkriterien: - Das Gesamthonorar des Referenzprojektes beträgt mind. 100.000 EUR (brutto) - Durchführung von Beratungen für Gebäudeeigentümer*innen zu Themen der energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des Referenzprojekts - Laufzeit des Referenzprojekts mind. 12 Monate
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist 1 Referenz über die in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten Leistungen in vergleichbaren Projekten aus den Bereichen energetische Quartiersentwicklung, Sanierungsmanagement oder Wärmewende vorzulegen, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt. Mindestkriterien: - Das Gesamthonorar des Referenzprojektes beträgt mind. 100.000 EUR (brutto) - Durchführung von Beratungen für Gebäudeeigentümer*innen zu Themen der energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des Referenzprojekts - Laufzeit des Referenzprojekts mind. 12 Monate
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsatz (Honorar) mind. 340.000 EUR netto i. Mittel der letzten 3 Jahre für Fachdisziplin integrierte Stadt- und/oder Quartiersentwicklung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDQT2#
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 186-661571 (2026-09-23)