Interhospitaltransfer im Rettungsdienst der Stadt Herne

Stadt Herne

Interhospitaltransfer im Rettungsdienst der Stadt Herne
- Details siehe Leistungsbeschreibung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Referenznummer: VgV-2023-0005
Kurze Beschreibung:
Interhospitaltransfer im Rettungsdienst der Stadt Herne - Details siehe Leistungsbeschreibung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rettungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Herne, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.herne.de 🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de 📧
Telefon: +49 2323/16-3155 📞
Fax: +49 2323/16-2972 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DLLE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DLLE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-495194
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Interhospitaltransfer im Rettungsdienst der Stadt Herne
- Details siehe Leistungsbeschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Herne Herne

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Vertragsstrafen:
Die Vertragsstrafen sind aus der Einbindungsvereinbarung Interhospitaltransport" zu entnehmen.
- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung: Einsatzkonzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsumstände: Anfahrtszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Personals
Preis (Gewichtung): 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Internetadresse: www.herne.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DLLE/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren sind ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform zu stellen. Um eine fristgemäße Beantwortung sicherzustellen, sind Fragen bis spätestens zum 05.09.2023 zu stellen.
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Mehr anzeigen
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Unterschrift des Angebots diese Vorgaben an.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6DLLE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 155-495194 (2023-08-09)