Interimscontainer für die Feuerwehr Engers (LZ10) Lieferung von Containern für einen Interimsstandort der Feuerwehr

Stadtverwaltung Neuwied

Der Löschzug 10 der Feuerwehr Neuwied Engers benötigt während der Sanierungsarbeiten des Feuerwehrhauses eine Interimslösung. Daher wird im Gewerbegebiet "Schützengrund", Neuwieder Straße 58 im Stadtteil Engers eine Containeranlage für die notwendigen Räumlichkeiten der Feuerwehrleute errichtet. Die Fahrzeuge sind am gleichen Standort in einer bestehenden Halle untergebracht.

Deadline

Deadline 2026-08-04

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interimscontainer für die Feuerwehr Engers (LZ10) Lieferung von Containern für einen Interimsstandort der Feuerwehr
Referenznummer: 2026-17
Kurze Beschreibung:
Der Löschzug 10 der Feuerwehr Neuwied Engers benötigt während der Sanierungsarbeiten des Feuerwehrhauses eine Interimslösung. Daher wird im Gewerbegebiet "Schützengrund", Neuwieder Straße 58 im Stadtteil Engers eine Containeranlage für die notwendigen Räumlichkeiten der Feuerwehrleute errichtet. Die Fahrzeuge sind am gleichen Standort in einer bestehenden Halle untergebracht.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E56267675
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der Löschzug 10 der Feuerwehr Neuwied Engers benötigt während der Sanierungsarbeiten des Feuerwehrhauses eine Interimslösung. Daher wird im Gewerbegebiet "Schützengrund", Neuwieder Straße 58 im Stadtteil Engers eine Containeranlage für die notwendigen Räumlichkeiten der Feuerwehrleute errichtet. Die Containeranlage wird zum Kauf ausgeschrieben, die Anlieferung und Aufstellung erfolgt durch den Auftragnehmer. Beschreibung der Containeranlage - Abmessungen: ca. 20,70 m x 14,50 x 2,90 m Raumhöhe, innen: ca. 2,50m - 1 Stück Mobiles Mietgebäude, 1-geschossig, bestehend aus: - Fabrikat: Kleusberg, Typ 2500 PLUS o. glw. - 2 Stück Basiscontainer mit Küche / Ausgussbecken Abmessung: ca. 2,45 x 6,04 m - 2 Stück Basiscontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 3,00 x 6,04 m - 2 Stück Sanitärcontainer mit WC / Dusche Abmessung: ca. 3,00 x 6,04 m - 2 Stück Gangcontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 3,00 x 2,45 m - 2 Stück Gangcontainer ohne Einrichtung Abmessung: ca. 7,35 x 2,45 m Anzahl der Raumeinheiten, sowie Anordnung und Raumaufteilung des Systemgebäudes gemäß Grundrisszeichnung. Anzahl der Schalter, Präsenzmelder, Steckdosen, Leuchten, Heizkörper, Türen, Fenster sowie Sanitär- und Küchenobjekte ebenfalls gemäß Grundrisszeichnung. Die angebotenen Container sind inkl. prüffähige standortspezifische und spezielle Statik und entsprechen der Wärmeschutz-anforderungen nach DIN 4108-2. VSG-Verglasung und Drehsperren an allen Fenstern. Inkl. Schlösser für Elektrounterverteilung. Beheizung und Kühlung soll mit Elektro-Konvektoren erfolgen, das System soll mit einer Inverteranlage betrieben werden. Statische Randbedingungen: Ausführung gemäß prüffähige spezielle Statik mit Standort-Berücksichtigung. Verkehrslast des Fußbodens 3,8 kN/m², in Fluren 5,0kN/m² maximale Schneelast nach DIN EN 1991-1-3:2010-12: charakteristisch sk = 1,625 kN/m², auf dem Dach: s = 1,3 kN/m² bis Windlastzone 3 nach DIN EN 1991-1-4:2010-12.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:selbst# #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuwieder Straße 58
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neuwied 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-31 📅
Datum des Endes: 2030-10-23 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungszeitraum: 35%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen 30%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-08-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1) Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtkräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle ist der Insolvenzplan vorzulegen). c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angaben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. 2) Vorauszahlungsbürgschaft: Der Auftragnehmer darf vom Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe maximal der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn und soweit folgende Bedingungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Vorauszahlung wird erst mit der Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft eines in Deutschland zugelassenen bzw. ansässigen Kreditinstituts oder Kreditversicherers an den Auftraggeber und nur in Höhe des durch die Bürgschaft abgesicherten Betrages fällig. Die Bürgschaftsurkunde muss folgende Erklärungen des Bürgen enthalten: „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend." b) Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. c) Anfallende Kosten für die Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für die Eignung werden folgende Angaben und Nachweise verlangt: a) Registereintragungen: Erklärung zur Registereintragung im im Berufsregister. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung Ihrer Erklärung folgende Nachweise vorlegen: Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. c) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bewerber/Bieter zur Bestätigung dieser Angabe eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Ihr Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Die Eignung ist durch Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Referenzen: Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei vergleichbare Referenzen nachweisen, die die erfolgreiche Durchführung von Projekten oder Lieferungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Anforderungen dokumentieren. Vergleichbare Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in Art, Umfang und Komplexität den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Die Referenzen müssen dabei die Erfüllung der geforderten Leistungen, insbesondere in den Bereichen ,,Container‘‘ belegen. Die Referenzen sind durch geeignete Nachweise wie z. B. Abschlussbestätigungen, Prüfzertifikate, Auftragsbestätigungen oder Abnahmeprotokolle zu belegen. Angebote, die nicht mindestens drei vergleichbare Referenzen vorlegen, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 2)Falls das Angebot in die engere Wahl kommt: a) Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass Ihm für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. b) Angabe/Erklärung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nach Aufforderung sind die fehlenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 10 Kalendertagen vorzulegen. Die Vergabeunterlagen incl. das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" stehen unter dem in 5.1.11 genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. 3) Ferner sind auf verlagen des Auftraggebers folgende Zertifizierungen und Güteüberwachung bzw. deren geichwertigkeit nachzuweisen: Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001:2015, Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001:2018, Arbeitsschutzmanagement nach DIN EN 45001:2018 Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2:2018, Präqualifikation von Unternehmen im Baufach, Gütezeichen RAL GZ 619 –Mobile Raumsysteme, Gütezeichen RAL GZ 613 –Systembauweise, TÜV-Zertifikat für gesünderes Bauen, Brandschutz-Gutachten der MFPA Leipzig, SCC-geprüfte Fachkräfte. 4) Technische Gleichwertigkeit: Der angebotene Leistungsgegenstand muss in allen wesentlichen technischen Merkmalen vollständig gleichwertig zu der in der Leistungsbeschreibung genannten Referenzlösung sein. Die technische Gleichwertigkeit gilt als erfüllt, wenn sämtliche definierten Leistungsanforderungen, Funktionen und Kompatibilitäten ohne Einschränkungen erfüllt werden. Bieter, deren Angebote die vollständige technische Gleichwertigkeit nicht nachweisen oder nicht erfüllen, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Nachweisbarkeit der Übereinstimmungen: Der Bieter muss mit seinem Angebot die vollständige Übereinstimmung mit den gesamten Vergabeunterlagen und den darin enthaltenen Anforderungen nachweisen. Die Nachweisführung muss in Form von entsprechenden technischen Unterlagen, Zertifikaten oder Prüfberichten erfolgen, die die Übereinstimmung der angebotenen Lösung mit den Vorgaben dokumentieren. Angebote, die den Nachweis der Übereinstimmung nicht erbringen oder bei denen wesentliche Abweichungen von den Anforderungen festgestellt werden, erfüllen das Mindestkriterium nicht und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaften sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck "234 Erklaerung Bieter- Arbeitsgemeinschaft" zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaften (und später der Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bietergemeinschaften. Der Vordruck "236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen" ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert auszufüllen.
Mehr anzeigen
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Neuwied
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Region: Neuwied 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: verdingungsstelle@neuwied.de 📧
Telefon: 026318020 📞
URL: https://www.neuwied.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56267675 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E56267675 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
[1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Erklärung BMWK“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleihergem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [5]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [6]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vegabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131162234 📞
Fax: 0613116162113 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 127-460708 (2026-07-02)