- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt - Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
Referenznummer: ECA-2023-008
Kurze Beschreibung:
- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
- Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
- Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen
und Nachweise nachzufordern.
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Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber
insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige
Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang
des Online Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue
Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend.
Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW62ZS
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber
insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige
Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang
des Online Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue
Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend.
Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW62ZS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Los 1: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt
- Los 2: Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP),
der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin,
Die Lose umfassen jeweils auch die Erbringung von Instandhaltungs- und Supportleistungen.
Geschätzter Gesamtwert: 4 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Angebot für ISP1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Das maximale Auftragsvolumen des Rahmenvertrages beträgt 2.000.000 EUR; bei Erreichen dieses
Höchstwertes endet der Vertrag automatisch.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um jeweils 12 weitere Monate ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 4 Jahre beträgt.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um jeweils 12 weitere Monate ("Vertragsverlängerung"), sofern die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Insgesamt sind zwei (2) Vertragsverlängerungen nach Ablauf der Grundlaufzeit möglich, sodass die Gesamtvertragslaufzeit maximal 4 Jahre beträgt.
Bezeichnung des Loses: Angebot für ISP2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesdruckerei GmbH Florastraße 133-136 12623 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
1. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur;
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als sechs Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist;
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung inner-halb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welches mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
9. Zertifizierung gemäß ISO/IEC-27001 oder gleichwertig
10. Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder gleichwertig
Mindeststandards:
In Bezug auf die unter Ziff. 8. geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt:
Es sind mindestens (3) Referenzen aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen nachzuweisen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
Folgende Mindestkriterien müssen je Referenz erfüllt sein:
- mindestens zwei redundante Internetanschlüsse der Bitrate 1 Gbit/s oder mehr müssen im Rahmen des Projektes realisiert worden sein
Eine Nichterfüllung von einem der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW62ZS/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen
und Nachweise nachzufordern.
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP
einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur
Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber
insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige
Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang
des Online Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue
Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend.
Diese ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW62ZS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Quelle: OJS 2023/S 178-557913 (2023-09-12)
Ergänzende Angaben (2023-10-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst am
ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und künftig
zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP), der zunächst
am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) für einen Kunden der Bundesdruckerei in Berlin, Florastraße und
künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen Internetanschlüsse bereitstellt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-05 📅
Name: 1&1 Versatel Deutschland GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: NTTCable Deutschland KG
Postort: Idstein
Land: Rheingau-Taunus-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
Internetadresse: www.bundesdruckerei.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher
missachtet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber. 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“