IT-Ausstattung für das Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit

Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dell Notebooks, Monitoren, Docking Stations und Zubehör

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-08 Auftragsbekanntmachung
2023-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: JE2-04814-00/536
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Dell Notebooks, Monitoren, Docking Stations und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbare Computer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Rochusstr. 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ 🌏
E-Mail: je2@bmg.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517005 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517005 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 092-281760
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen. Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www.evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1). Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren. Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels dere-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA- Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3057979.50 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es soll ein Rahmenvertrag für Lieferleistungen von IT-Hardware des Herstellers Dell Inc. einschließlich der damit verbundenen Beratungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geschlossen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3057979.50 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach 12 Monaten.
Anschließend ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liefererung an die Liegenschaften in Bonn und Berlin

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Bonn

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=517005 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AnA-Web“ in Textform nach § 126b BGB zu übermitteln. Die Angebote müssen daher nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Die Verschlüsselung der Dateien erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes automatisch. Eine weitere Verschlüsselung durch die Bieter ist unzulässig und kann zum Angebotsausschluss führen. Zur Wahrung der Textform nach § 126b BGB muss das Angebot den Namen der erklärenden Person ausweisen.
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Die Übermittlung von Angeboten setzt die vorherige Registrierung und Aktivierung der Teilnahme am Vergabeverfahren auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes voraus. Nähere Informationen zur Registrierung und Übermittlung von Angeboten können dem e-Vergabe-Informations-Server des Beschaffungsamtes unter https://www.evergabe-online.info und unter https://www.evergabe-online.info/vgv11 entnommen werden. Nach erfolgreicher Absendung des Angebotes geht dem Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung zu. Sollte dem Bieter keine Eingangsbestätigung zugehen, sollte mit der technischen Hotline der
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Vergabeplattform Kontakt aufgenommen und/oder ein erneuter Übermittlungsversuch unternommen werden (https://www.evergabe-online.de/contact.html?1).
Der Auftraggeber nutzt die e-Vergabe-Plattform auch für die Kommunikation während des Vergabeverfahrens. Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich frühzeitig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen müssen sich die interessierten Unternehmen regelmäßig und unaufgefordert über die Veröffentlichung neuer Bieterinformationen und/oder Unterlagen eigenverantwortlich informieren.
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Fragen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind in Textform mittels dere-Vergabe-Plattform des Bundes über den Reiter „Nachrichten (Anfragen)“ des „AnA-
Web“ zu übermitteln. Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig im Sinne des § 20 Abs. 3 VgV, wenn sie spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden. Fragen und Hinweise, die nicht rechtzeitig im v. g. Sinne eingehen, können ggf. nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beantwortet
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werden. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet in diesen Fällen gemäß § 20 Abs. 3 S. 3 VgV nicht statt. Der Auftraggeber wird den Bietern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, wenn und soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden allen Bietern gleichzeitig und in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch Veröffentlichung von Bieterinformationen über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 092-281760 (2023-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3057979.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 127-405967
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 092-281760
ABl. S-Ausgabe: 127

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-30 📅
Name: Alsterarbeit gGmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3057979.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 127-405967 (2023-06-30)