Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot
zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen
abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot ist mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte,
vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei
Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr
als drei Jahre zurückliegen.
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
- Vergleichbarkeit der Tätigkeit jeweils für Aufgabenbereich 1, Aufgabenbereich
2 und Aufgabenbereich 3, siehe auch Kapitel 7.1, 7.2 und 7.3
- Vergleichbarkeit des Einsatzfeldes (Medienunternehmen)
- Vergleichbarkeit des IT-Umfeldes (Medien-Archivumfeld), siehe auch Kapitel
6.2
Medienunternehmen meint hierbei: Unternehmen, die publizistische Medien (insbesondere
Audio und Video) betreiben sowie Medien-Archivsysteme einsetzen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Ausführungs-/Leistungszeit
- Auftragsvolumen in PT (grob)
- Medienunternehmen (ja / nein)
- Medienarchivumfeld (ja/nein)
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden
mit Telefonnummern / Mailadresse
- Kurzbeschreibung des Tätigkeitfeldes bzw. des Referenzprojektes / der Aufgaben
im Rahmen der getätigten Dienstleistungen
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen"
zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung
basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern
unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle
geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift,
so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit
dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen
der angebotenen Leistung erbringen soll.