Gegenstand der Beschaffung ist die Beschaffung und betriebsfertige Lieferung von Hardwarekomponenten für einen Ceph-Storage-Cluster mit 100 Gbit/s-Cluster-Netzwerk. Geliefert werden sollen folgende Hardwarekomponenten: - Storage-Nodes (inkl. Erstbestückung) - Zwei 100-Gbit/s-Switches - Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver, DAC/AOC, Glasfaser und Kabel - Rackmontage- und Verkabelungskomponenten (z. B. Schienen, Kabelbinder, Labeling) Die Lieferung muss in betriebsfertigem Zustand erfolgen, vollständig verpackt und dokumentiert. Es sind keine Montage- oder Inbetriebnahmearbeiten durch den Auftragnehmer zu leisten. Die Montage der Nodes, Switches und Verkabelung erfolgt durch die Auftraggeberin.
Auftragsbekanntmachung (2026-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Hardware für einen Ceph-Storage-Cluster
Referenznummer: 20260767
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist die Beschaffung und betriebsfertige Lieferung von Hardwarekomponenten für einen Ceph-Storage-Cluster mit 100 Gbit/s-Cluster-Netzwerk. Geliefert werden sollen folgende Hardwarekomponenten: - Storage-Nodes (inkl. Erstbestückung) - Zwei 100-Gbit/s-Switches - Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver, DAC/AOC, Glasfaser und Kabel - Rackmontage- und Verkabelungskomponenten (z. B. Schienen, Kabelbinder, Labeling) Die Lieferung muss in betriebsfertigem Zustand erfolgen, vollständig verpackt und dokumentiert. Es sind keine Montage- oder Inbetriebnahmearbeiten durch den Auftragnehmer zu leisten. Die Montage der Nodes, Switches und Verkabelung erfolgt durch die Auftraggeberin.
Gegenstand der Beschaffung ist die Beschaffung und betriebsfertige Lieferung von Hardwarekomponenten für einen Ceph-Storage-Cluster mit 100 Gbit/s-Cluster-Netzwerk. Geliefert werden sollen folgende Hardwarekomponenten: - Storage-Nodes (inkl. Erstbestückung) - Zwei 100-Gbit/s-Switches - Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver, DAC/AOC, Glasfaser und Kabel - Rackmontage- und Verkabelungskomponenten (z. B. Schienen, Kabelbinder, Labeling) Die Lieferung muss in betriebsfertigem Zustand erfolgen, vollständig verpackt und dokumentiert. Es sind keine Montage- oder Inbetriebnahmearbeiten durch den Auftragnehmer zu leisten. Die Montage der Nodes, Switches und Verkabelung erfolgt durch die Auftraggeberin.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Interne Kennung: 20260767
Beschreibung der Beschaffung:
Nähere Leistungsanforderungen an den Beschaffungsgegenstand bestimmt der Anforderungskatalog. Eine Abweichung von den Eigenschaften an die gestellten Mindestanforderungen ist nur in positiver Weise erlaubt (Vorteil für die Auftraggeberin), z. B. durch Zusatzfunktion/en oder durch Übererfüllung der geforderten Eigenschaft/en. Bei Zweifeln hat der Bieter mindestens die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Bei einer negativen Abweichung behält sich die Auftraggeberin eine nachträgliche Aufklärung vor und prüft im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die Möglichkeit eines Angebotsausschlusses. Sofern durch ausdrücklichen Hinweis auch gleichwertige Produkte zugelassen werden, sind auch dann jedenfalls die zwingenden Mindestanforderungen einzuhalten. 3.1 Storage-Nodes Jeder Storage-Node muss leistungsfähig genug für eine Vollbestückung mit HDDs sein und folgende Anforderungen erfüllen: 3.1.1 Chassis & Bauform -19"-Rackmontage, maximal 2 HE pro Node -24/7-Rechenzentrumsbetrieb geeignet -Redundante, hot-swap-fähige Netzteile (mindestens 2 x 100 % Leistung) -Redundante Kühlung mit N+1-Konfiguration (bei Ausfall eines Lüfters ausreichende Kühlleistung) -Integriertes Remote-Management (ILO/BMC/IPMI) mit dezidierter Management-IP 3.1.2 Prozessor und Speicher -Eine CPU (Single CPU Server) mit mindestens 48 physischen CPU-Kernen (vergleichbar AMD EPYC Genoa 9454P, Intel Xeon Scalable 3. Gen. oder neuer, oder gleichwertig. Ältere Generationen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand. Im Zweifel ist die Aktualität vom Bieter nachzuweisen.) -Mindestens 192 GB DDR5 ECC-RDIMM (6400 MT/s), verteilt auf mindes-tens sechs 32 GB-Module -Eingebaute, dedizierte Speichercontroller für NVMe und HDDs 3.1.3 Speicher -12 × 20 TB SAS Enterprise HDD (3,5"), mindestens 24 Hot-Swap-Bays -Bei Lieferung mindestens 12 Bays mit HDDs bestückt, und mindestens 12 Bays frei -Erweiterbarkeit auf mindestens 24 HDDs ohne Austausch der Grund plattform -4 × mind. 3,84 TB Enterprise TLC NVMe SSD (M.2 oder U.2) -2 × mind. 960 GB M.2 TLC NVMe als redundanter Boot-Speicher (z. B. für Ceph-OSD-Boot-Image) -HBA/JBOD/Pass-through-Controller für direkten Zugriff auf die Ceph-Datenträger -Kein klassisches Hardware-RAID für Ceph-OSDs - alle Laufwerke müs-sen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein 3.1.4 Netzwerk -2 × 10 Gb für Client-/Public-Netzwerk -2 × 100 GbE für dediziertes Ceph-Cluster-Netzwerk 3.1.5 Betriebssystem und Ceph-Kompabilität -Hardware muss kompatibel sein mit aktuellen stabilen Ceph-Versio-nen und Enterprise-Linux-Distributionen (z. B. RHEL, Debian, Ubuntu LTS) -Nachweis der Kompatibilität ist im Angebot beizufügen 3.2 Ceph-Cluster -Die Hardware muss für stabile, skalierbare und zuverlässige Ceph-Operationen geeignet sein -Die HDDs und NVMe müssen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein (keine RAID-Abstraktion) -Die Nodes sind möglichst gleichmäßig auf drei Racks zu verteilen (z. B. 5 Nodes pro Rack bei 15 Nodes). -Die drei Racks bilden zukünftig voraussichtlich separate physische Failure Domains 3.3 Cluster-Netzwerk 3.3.1 Anforderungen an die Nodes Jeder Node muss 2 x 100 GbE unterstützen, redundant auf zwei getrennte Switches. 3.3.2 Switches -Zwei 100-Gbit/s-Switches -Pro Switch mindestens 24 × 100-Gbit/s-Ports (mind. QSFP28) -Mindestens 20 % freie Ports nach Erstinstallation Non-blocking (volle Bandbreite bei vollem Port-Verkehr) -Redundante Netzteile (N+1) -Redundante Lüfter (N+1) -Jumbo Frames ? 9.000 Byte -VLAN, LACP oder technisch gleichwertige Link-Aggregation -IPv4/IPv6, QoS, LLD*, SNMP, Syslog, NTP, SSH, Web- und CLI-Management -Ausfall eines Switches darf die 100-Gbit/s-Clusteranbindung der Nodes nicht vollständig unterbrechen (Redundanz über zweiten Switch gewährleistet) 3.3.3 Verkabelung Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver (z. B. SFP28, QSFP28 etc.), DAC (Direct Attach Copper), AOC (Active Optical Cables) und Glasfaser-Verbindungen 3.4 Client-Netzwerk -Jeder Node muss 2 × 10 GbE für die Client-/Public-Kommunikation bereitstellen. Die bei der Auftraggeberin vorhandenen ToR-Switche verfügen über 10 GbE Anschlüsse (RJ45). 3.5 Dokumentation Eine Dokumentation ist durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Diese umfasst mindestens die nachfolgenden Punkte. Die Dokumentation muss in deutscher Sprache und in einem lesbaren Format, wie z. B. PDF, Word, Excel, vorliegen. 3.5.1 Rack- und Netzwerkplan -Rack Elevations Diagramm (Front/Rückansicht) mit Position aller Nodes, Switches, PowerUnits und ManagementModule. -Portzuordnungs-Matrix (z. B. Node A ? Switch 1 Port 1, Switch 2 Port 1), -Redundanzkonfiguration (z. B. Link Aggregation über zwei Switches), -Kabelverlauf (mit Kabelnummern, Längen, Typen), -Labeling-System (z. B. "Node-01-Switch1-Port1"). 3.5.2 Stückliste mit Seriennummern -Vollständige Stückliste aller gelieferten Komponenten -Seriennummern aller Nodes, Switchs Transceiver, Kabel (soweit verfügbar) 3.6 Firmware BIOS/UEFI, BMC, HBA, NICs, NVME, Backplane und Switches müssen bei Auslieferung auf dem aktuell stabilen und vom Hersteller freigegebenen Firmwarestand laufen. Eine Liste der Firmware-Versionen ist bei Auslieferung beizulegen. 3.7 Ersatzteile und Support a)Server- und Storage-Nodes einschließlich verbauter Komponenten und 100-Gbit/s-Netzwerk-Switches Ersatzteilverfügbarkeit für alle gelieferten Komponenten für mind 72 Monate ab Auslieferung. Dies umfasst sämtliche für den Betrieb der Nodes erforderlichen Hardwarekomponenten. NBD-Onsite-Service (Next Business Day) für 60 Monate gewährleisten. Dieser beinhaltet -Annahme und Erfassung von Störungsmeldungen -Remote-Diagnose und technische Fehleranalyse -Vor-Ort-Einsatz spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Störungsmeldung -Austausch defekter Komponenten einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile und Durchführung der erforderlichen Arbeitsleistungen -Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Hardware im Rahmen der vereinbarten Supportleistungen
Nähere Leistungsanforderungen an den Beschaffungsgegenstand bestimmt der Anforderungskatalog. Eine Abweichung von den Eigenschaften an die gestellten Mindestanforderungen ist nur in positiver Weise erlaubt (Vorteil für die Auftraggeberin), z. B. durch Zusatzfunktion/en oder durch Übererfüllung der geforderten Eigenschaft/en. Bei Zweifeln hat der Bieter mindestens die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Bei einer negativen Abweichung behält sich die Auftraggeberin eine nachträgliche Aufklärung vor und prüft im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die Möglichkeit eines Angebotsausschlusses. Sofern durch ausdrücklichen Hinweis auch gleichwertige Produkte zugelassen werden, sind auch dann jedenfalls die zwingenden Mindestanforderungen einzuhalten. 3.1 Storage-Nodes Jeder Storage-Node muss leistungsfähig genug für eine Vollbestückung mit HDDs sein und folgende Anforderungen erfüllen: 3.1.1 Chassis & Bauform -19"-Rackmontage, maximal 2 HE pro Node -24/7-Rechenzentrumsbetrieb geeignet -Redundante, hot-swap-fähige Netzteile (mindestens 2 x 100 % Leistung) -Redundante Kühlung mit N+1-Konfiguration (bei Ausfall eines Lüfters ausreichende Kühlleistung) -Integriertes Remote-Management (ILO/BMC/IPMI) mit dezidierter Management-IP 3.1.2 Prozessor und Speicher -Eine CPU (Single CPU Server) mit mindestens 48 physischen CPU-Kernen (vergleichbar AMD EPYC Genoa 9454P, Intel Xeon Scalable 3. Gen. oder neuer, oder gleichwertig. Ältere Generationen erfüllen nicht die Mindestanforderungen an den Leistungsgegenstand. Im Zweifel ist die Aktualität vom Bieter nachzuweisen.) -Mindestens 192 GB DDR5 ECC-RDIMM (6400 MT/s), verteilt auf mindes-tens sechs 32 GB-Module -Eingebaute, dedizierte Speichercontroller für NVMe und HDDs 3.1.3 Speicher -12 × 20 TB SAS Enterprise HDD (3,5"), mindestens 24 Hot-Swap-Bays -Bei Lieferung mindestens 12 Bays mit HDDs bestückt, und mindestens 12 Bays frei -Erweiterbarkeit auf mindestens 24 HDDs ohne Austausch der Grund plattform -4 × mind. 3,84 TB Enterprise TLC NVMe SSD (M.2 oder U.2) -2 × mind. 960 GB M.2 TLC NVMe als redundanter Boot-Speicher (z. B. für Ceph-OSD-Boot-Image) -HBA/JBOD/Pass-through-Controller für direkten Zugriff auf die Ceph-Datenträger -Kein klassisches Hardware-RAID für Ceph-OSDs - alle Laufwerke müs-sen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein 3.1.4 Netzwerk -2 × 10 Gb für Client-/Public-Netzwerk -2 × 100 GbE für dediziertes Ceph-Cluster-Netzwerk 3.1.5 Betriebssystem und Ceph-Kompabilität -Hardware muss kompatibel sein mit aktuellen stabilen Ceph-Versio-nen und Enterprise-Linux-Distributionen (z. B. RHEL, Debian, Ubuntu LTS) -Nachweis der Kompatibilität ist im Angebot beizufügen 3.2 Ceph-Cluster -Die Hardware muss für stabile, skalierbare und zuverlässige Ceph-Operationen geeignet sein -Die HDDs und NVMe müssen einzeln vom Betriebssystem erkannt und adressierbar sein (keine RAID-Abstraktion) -Die Nodes sind möglichst gleichmäßig auf drei Racks zu verteilen (z. B. 5 Nodes pro Rack bei 15 Nodes). -Die drei Racks bilden zukünftig voraussichtlich separate physische Failure Domains 3.3 Cluster-Netzwerk 3.3.1 Anforderungen an die Nodes Jeder Node muss 2 x 100 GbE unterstützen, redundant auf zwei getrennte Switches. 3.3.2 Switches -Zwei 100-Gbit/s-Switches -Pro Switch mindestens 24 × 100-Gbit/s-Ports (mind. QSFP28) -Mindestens 20 % freie Ports nach Erstinstallation Non-blocking (volle Bandbreite bei vollem Port-Verkehr) -Redundante Netzteile (N+1) -Redundante Lüfter (N+1) -Jumbo Frames ? 9.000 Byte -VLAN, LACP oder technisch gleichwertige Link-Aggregation -IPv4/IPv6, QoS, LLD*, SNMP, Syslog, NTP, SSH, Web- und CLI-Management -Ausfall eines Switches darf die 100-Gbit/s-Clusteranbindung der Nodes nicht vollständig unterbrechen (Redundanz über zweiten Switch gewährleistet) 3.3.3 Verkabelung Alle für den Betrieb erforderlichen Transceiver (z. B. SFP28, QSFP28 etc.), DAC (Direct Attach Copper), AOC (Active Optical Cables) und Glasfaser-Verbindungen 3.4 Client-Netzwerk -Jeder Node muss 2 × 10 GbE für die Client-/Public-Kommunikation bereitstellen. Die bei der Auftraggeberin vorhandenen ToR-Switche verfügen über 10 GbE Anschlüsse (RJ45). 3.5 Dokumentation Eine Dokumentation ist durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Diese umfasst mindestens die nachfolgenden Punkte. Die Dokumentation muss in deutscher Sprache und in einem lesbaren Format, wie z. B. PDF, Word, Excel, vorliegen. 3.5.1 Rack- und Netzwerkplan -Rack Elevations Diagramm (Front/Rückansicht) mit Position aller Nodes, Switches, PowerUnits und ManagementModule. -Portzuordnungs-Matrix (z. B. Node A ? Switch 1 Port 1, Switch 2 Port 1), -Redundanzkonfiguration (z. B. Link Aggregation über zwei Switches), -Kabelverlauf (mit Kabelnummern, Längen, Typen), -Labeling-System (z. B. "Node-01-Switch1-Port1"). 3.5.2 Stückliste mit Seriennummern -Vollständige Stückliste aller gelieferten Komponenten -Seriennummern aller Nodes, Switchs Transceiver, Kabel (soweit verfügbar) 3.6 Firmware BIOS/UEFI, BMC, HBA, NICs, NVME, Backplane und Switches müssen bei Auslieferung auf dem aktuell stabilen und vom Hersteller freigegebenen Firmwarestand laufen. Eine Liste der Firmware-Versionen ist bei Auslieferung beizulegen. 3.7 Ersatzteile und Support a)Server- und Storage-Nodes einschließlich verbauter Komponenten und 100-Gbit/s-Netzwerk-Switches Ersatzteilverfügbarkeit für alle gelieferten Komponenten für mind 72 Monate ab Auslieferung. Dies umfasst sämtliche für den Betrieb der Nodes erforderlichen Hardwarekomponenten. NBD-Onsite-Service (Next Business Day) für 60 Monate gewährleisten. Dieser beinhaltet -Annahme und Erfassung von Störungsmeldungen -Remote-Diagnose und technische Fehleranalyse -Vor-Ort-Einsatz spätestens am nächsten Werktag nach Eingang der Störungsmeldung -Austausch defekter Komponenten einschließlich Bereitstellung der erforderlichen Ersatzteile und Durchführung der erforderlichen Arbeitsleistungen -Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Hardware im Rahmen der vereinbarten Supportleistungen
Postanschrift: Friedrich-Hirzebruch-Allee 3
Postleitzahl: 53115
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-11-23 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, §§ 56 ff. VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme ist gefordert: Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversi-cherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschä-den) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen der Auftraggeberin vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme ist gefordert: Personenschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Sach- und Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, einfach maximiert je Schadensfall Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversi-cherung gemäß Nr. 2 der Vertragsbedingungen mit einer Deckungssumme für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschä-den) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) abschließen werde(n). Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf Verlangen der Auftraggeberin vorlegen. Eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen (für Personen-schäden in Höhe von 1.000.000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.000.000 EUR (jeweils einfach maximiert je Schadensfall) wurde bereits abgeschlossen. Den Nachweis (Versicherungspolice in Kopie) werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorlegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Auftraggeberin akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen, die die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardwarekomponenten für einen skalierbaren Storage-Cluster umfassen. Projekte mit Ceph-Integration sind besonders wertvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Alternativ können Projekte mit anderen skalierbaren Speicherplattformen (z. B. GlusterFS, VMware vSAN, NetApp ONTAP) als vergleichbar gelten, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn es: - mindestens 15 Speicher- oder Cluster-Nodes inkl. der zum Betrieb notwendigen Komponenten, - eine Cluster-Netzwerkgeschwindigkeit von mehr als 25 Gbit/s (z. B. 100 Gbit/s) und - eine nachweisbare Inbetriebnahme im Produktivbetrieb enthält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Auftraggeberin akzeptiert Referenzen, die ab 01.01.2023 vollständig erbracht worden sind Hinweis: Berücksichtigt werden nur Referenzen des Unternehmens der letzten drei Jahre, d. h. die Leistungen müssen zwischen 01.01.2023 und dem Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Hinweis: Der Beginn der Leistung kann vor dem 01.01.2023 erfolgt sein. Der Bieter (das Unternehmen) muss mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte vorlegen, die die Lieferung und Inbetriebnahme von Hardwarekomponenten für einen skalierbaren Storage-Cluster umfassen. Projekte mit Ceph-Integration sind besonders wertvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Alternativ können Projekte mit anderen skalierbaren Speicherplattformen (z. B. GlusterFS, VMware vSAN, NetApp ONTAP) als vergleichbar gelten, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind. Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn es: - mindestens 15 Speicher- oder Cluster-Nodes inkl. der zum Betrieb notwendigen Komponenten, - eine Cluster-Netzwerkgeschwindigkeit von mehr als 25 Gbit/s (z. B. 100 Gbit/s) und - eine nachweisbare Inbetriebnahme im Produktivbetrieb enthält.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung Russlandsanktionen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angabe über Ausschlussgründe § 123 und § 124 GWB
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY0QDWM1#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 206-734243 (2026-10-21)