Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Referenzen über Aufträge aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Sollten die Bewerber die Auftraggeber aus Gründen der Vertraulichkeit nicht nennen dürfen, ist dies zu kennzeichnen. In diesem Fall genügt die Angabe der Branche, für die der Auftrag erbracht wurde. Mit den Referenzen sollen die Bewerber möglichst Erfahrung mit folgenden Gegenständen nachweisen:
- Wartung von Hardware, insbesondere von Komponenten, die ihr "End-of-Service-Life"-Datum erreicht haben
- Wartung und Optimierung von Software
- Modularer IT-Environment Support (Server, Storage, Netzwerk) zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft in kritischen Infrastrukturen
- Erfahrung in der Wartung von HPE Hardware- und Software, insbesondere von Netz- und Server-Komponenten
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte
c) Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber nachweisen, dass sie mindestens über eine Gold-Zertifizierung im HPE Partner Ready Program verfügen.
Bewerber sollen zum Nachweis den auf in auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordruck verwenden.
d) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.