Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
A.1. Allgemeine Mindestanforderungen an die BÜROREFERENZEN:
Zu den Referenzprojekten unter Punkt A.2 bis A.4 wird gefordert, dass diese realisiert wurden, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Außerdem wird eine Projektbeschreibung (in Wort und Bild, max. vier DIN A4 Seiten lang) zu den Referenzprojekten gefordert. Die Referenz unter Punkt A.2 darf nicht auch unter Punkt A.3 genannt werden, d.h. es müssen zwingen mindestens zwei verschiedene Referenzprojekte genannt werden.
A.2. Mindestanforderung an Referenzprojekt 1 – OPL IBW und TWP zum (Ersatz-) Neubau einer innerstädtischen Brücke mit Straßenbahn:
- Es handelt sich um den Neubau oder den Ersatzneubau einer Brücke innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts) mit Straßenbahngleisen.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß §43 HOAI zu den LPH 2-8 und §51 HOAI zu den LPH 2-6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 2,5 Mio. Euro netto.
A.3. Mindestanforderungen an Referenzprojekt 2 – OPL IBW und TWP zum (Ersatz-) Neubau einer Brücke:
- Es handelt sich um den Neubau oder den Ersatzneubau einer Brücke.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß §43 HOAI zu den LPH 2-8 und §51 HOAI zu den LPH 2-6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 5,0 Mio. Euro netto.
A.4. Mindestanforderungen an Referenzprojekt 3 – OPL IBW und TWP zum (Ersatz-) Neubau einer Brücke über Gewässer:
- Es handelt sich um den Neubau oder den Ersatzneubau einer Brücke über Gewässer.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß §43 HOAI zu den LPH 2-8 und §51 HOAI zu den LPH 2-6 erbracht.
- Die Baukosten betrugen mindestens 2,5 Mio. Euro netto.
A.5. Mindestanforderungen an Referenzprojekt 4 – (Ersatz-) Neubau einer Brücke unter Anwendung einer BIM-gestützten Planungsweise:
- Es handelt sich um den Neubau oder den Ersatzneubau einer Brücke unter Anwendung einer BIM-gestützten Planungsweise.
- Folgende Anwendungsfälle müssen anhand eines, oder maximal drei Referenzprojekten nachgewiesen werden:
o AwF 010: Erstellung eines 3D Bestandsmodells, mindestens LoD 200
o AwF 050: Erstellung eines 3D-Gesamtmodells „Planung“, mindestens LoD 400, einschließlich Kollisionsprüfung, Koordination der Fachmodelle
o AwF 080: Planableitung aus 3D-Modell
B.1 Allgemeine Mindestanforderungen an das PROJEKTTEAM:
- Das Projektteam muss aus mindestens 5 verschiedenen Personen bestehen
- Vorlage des Nachweises zum Abschluss eines techn. Studiums als Master oder Dipl.-Ing. (Abschluss Bachelor genügt nicht),
- Die Person für die BIM-Koordination muss einen Qualifikationsnachweis in Form eines Ausbildungsnachweises zum BIM-Koordinator nachweisen,
- Kurze Beschreibung des beruflichen Werdegangs,
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich,
- Die Person für die Bauoberleitung darf nicht auch für die örtliche Bauüberwachung genannt werden.
- Angaben zu den persönlichen Referenzen.
Die Büroreferenzen können bei entsprechender Eignung auch als persönliche Referenz genannt werden. Auch hier gilt bei den Referenzprojekten, dass eine Projektbeschreibung vorliegen muss und dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahme erfolgt ist, d.h. die Inbetriebnahme / Fertigstellung / Verkehrsfreigabe erfolgte im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Fristende der Abgabe des Teilnahmeantrages. Die Referenz des BIM-Gesamtkoordinators unter B.8 muss nicht abgeschlossen sein.
B.2. Anforderungen an die Referenz der Person für die Gesamtprojektleitung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen gemäß A.2, A.3 oder A.4.
- Die hier genannte Person war zuständig für die Projektleitung an den Leistungen gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2-7.
B.3. Anforderungen an die Referenz der Person für die OPL Ingenieurbauwerke:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen A.2, A.3 oder A.4.
- Die hier genannte Person war an den Leistungen gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2-7 beteiligt.
B.4. Anforderungen an die Referenz der Person für die Tragwerksplanung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen gemäß A.2, A.3 oder A.4.
- Die hier genannte Person war an den Leistungen gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 2-6 beteiligt.
B.6. Anforderungen an die Referenz der Person für die Bauoberleitung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen gemäß A.2, A.3 oder A.4.
- Die hier genannte Person war für die Bauoberleitung in der Leistungsphase 8 beteiligt.
B.7. Anforderungen an die Referenz der Person für die örtliche Bauüberwachung:
- Die Mindestanforderung an die persönliche Referenz entspricht den Mindestanforderungen der Büroreferenzen gemäß A.2, A.3 oder A.4.
- Die hier genannte Person war für die örtliche Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 beteiligt.
B.8. Anforderungen an die Referenz der Person für die BIM-Gesamtkoordination:
- Es handelt sich um ein Projekt, bei dem die hier genannte Person für die BIM-Gesamtkoordination zuständig war oder ist.