Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1 Der Ausschluss von Befangenheit sowie von möglicher gegenseitiger Konkurrenz wird sichergestellt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
• Der Bewerber darf kein Tochterunternehmen des zu überwachenden Auftragnehmers Fa. SAAB und deren UAN Fa. Abeking&Rassmussen und EWD sein oder deren Konzernen angehören.
• Der Bewerber darf kein Unterauftragnehmer des Vorhaben F123 SdEV sein, dass er beaufsichtigen soll.
Nachweisführung:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
3.2 Alle vom Bewerber eingesetzte Mitarbeiter müssen während des gesamten Leistungszeitraums über ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis gem. § 12 SeeArbG verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Seediensttauglichkeitszeugnisses für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter. Alternativ: Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sicherstellt, dass mit Vertragsschluss im Rahmen eines Einzelauftrags das eingesetzte Personal über diese Untersuchung verfügt.
3.3 Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter
Die vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und sollen an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt werden. Weil hiermit unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen wird, müssen die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG erforderlich.
Diese Anforderungen gelten auch für etwaige vom Bewerber eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter.
Nachweisführung:
Vorlage der Nachweise des Bewerbers, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Bewerbers sicherheitsüberprüft sind (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG).
Soweit die Mitarbeiter des Bewerbers bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer noch nicht sicherheitsüberprüft sind, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Weil mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen (Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter) spätestens mit Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote vorliegen. Bewerber, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.
3.4 Schiffbau
3.4.a Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor of Engineering. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit Schwerpunkt Schiffstechnik verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor of Engineering. oder höherwertig in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit dem Schwerpunkt Schiffstechnik oder vergleichbar verfügt.
3.4.b Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungen oder Schiffsneubau verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Das Kriterium muss auch von den Mitarbeitern erfüllt und nachgewiesen werden, die in den Fachgebieten 3.5 Schiffsmaschinenbau/Schiffsbetriebstechnik und 3.6 Schiffselektrotechnik eingesetzt werden.
3.4.c Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau, der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung",1 - "Schiff mit Ausrüstung und Einrichtung" verfügen, oder sich diese Kenntnisse bis zum Leistungsbeginn erarbeiten.
Nachweisführung:
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers bereits über die geforderten Kenntnisse verfügen:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen:
Eigenerklärung, dass Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
3.4.d Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Schiffbau, der in diesem Fachgebiet anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik sowie Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung gängiger Regelwerke in diesem Fachgebiet.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben oder -neubau für alle vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
3.4.e Eingesetztes Personal verfügt über Zertifizierung als Schweißfachingenieur oder Schweißfachmann nach Richtlinie DVS IIW oder "Sichtprüfer VT 2" - gem. DIN 9712
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikats für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter eingesetzten Mitarbeiter.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen: Eigenerklärung, dass Bewerber bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet.
Kriterien 3.5.a, 3.5.b, 3.6.a und 3.6.b aufgrund neuer Zeichenbegrenzung nach Umstellung e-Forms nicht mehr abbildbar.