Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des
radioaktiven Abfalls sicher, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist.
Der Auftraggeber ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Der Auftraggeber beabsichtigt, Prüfleistungen im Zusammenhang mit der Jahresrechnung für die Geschäftsjahre 2024 ff. zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 03-9-1-184
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des
“Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium, siehe...”
Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium, siehe § 12 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG.
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Quelle: OJS 2023/S 173-540858 (2023-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Jahresabschlussprüfungen - Bekanntmachung der Auftragsvergabe
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Er stellt auf Grundlage des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher, der aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland entstanden ist. Der Auftraggeber ist zur Rechnungslegung verpflichtet. Der Auftraggeber beabsichtigt, Prüfleistungen im Zusammenhang mit der Jahresrechnung für die Geschäftsjahre 2024 ff. zu vergeben.
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Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Fonds ist gemäß § 12 Abs. 2 des EntsorgFondsG und des 4. Abschnitts seiner Satzung (Fonds-Satzung) verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Fonds ist gemäß § 12 Abs. 2 des EntsorgFondsG und des 4. Abschnitts seiner Satzung (Fonds-Satzung) verpflichtet, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht in entsprechender Anwendung des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Von größenabhängigen Erleichterungen wird kein Gebrauch gemacht. Gemäß § 12 Abs. 3 EntsorgFondsG sind der Jahresabschluss und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer in entsprechender Anwendung des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs zu prüfen. Daneben hat der Fonds gemäß § 12 Abs. 2 S. 4 EntsorgFondsG eine Überleitungsrechnung entsprechend § 11 Abs. 7 S. 5 EntsorgFondsG zu erstellen. Die entsprechenden zu vergebenden Prüfungsleistungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 (siehe unten Ziff. II.2.7) für die optionale Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, mithin das Geschäftsjahr 2027) haben in Übereinstimmung mit § 109 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zu erfolgen, die Prüfung der Jahresrechnung analog § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung für große Kapitalgesellschaften sowie die Plausibilisierung der Jahresrechnung gemäß § 109 Absatz 2 BHO mit den Einnahmen und Ausgaben des Jahresabschlusses nach HGB. Bei der Durchführung des Auftrags sind die Besonderheiten des Auftraggebers zu berücksichtigen, insbesondere die Aufgabenstellung des Fonds, die Art und das Volumen der Kapitalanlage sowie die Pflicht zur Einhaltung der kameralistischen Anforderungen gemäß BHO. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung
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Zusätzliche Informationen:
“Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium,...”
Zusätzliche Informationen
Die Erteilung des Zuschlags/ Auftrags erfolgt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Stiftungskuratoriums als hierfür zuständiges Gremium, siehe § 12 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht daher nicht, die Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren und der dabei anfallende Bearbeitungsaufwand hierfür erfolgt mithin im geschäftlichen Verantwortungsbereich des Bieters und wird nicht vergütet.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Parteien können sonstige Leistungen, die nicht von der Pflicht des Auftragnehmers zur Durchführung der Jahresabschlussrechnung des Auftraggebers...”
Beschreibung der Optionen
Die Parteien können sonstige Leistungen, die nicht von der Pflicht des Auftragnehmers zur Durchführung der Jahresabschlussrechnung des Auftraggebers umfasst sind, nach Maßgabe des ausgeschriebenen Vertrages vereinbaren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 03-9-1-184
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Baker Tilly WPG
Nationale Registrierungsnummer: DE313922411
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bakertilly.de📧
Telefon: +49 211 6901-01📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R.
Nationale Registrierungsnummer: 993-80186-98
Postanschrift: Kurfürstenstr. 87
Postleitzahl: 10787
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@kenfo.de📧
Telefon: +49 30408188580📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HE1C
Wegen der zwischenzeitlichen Umstellung auf eForms kann die ursprüngliche Bekanntmachungsnummer in dem alten Format aus...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HE1C
Wegen der zwischenzeitlichen Umstellung auf eForms kann die ursprüngliche Bekanntmachungsnummer in dem alten Format aus technischen Gründen in diesem Bekanntmachungsformular über den vergebenen Auftrag nicht mehr abgebildet werden. Die vollständige Bekanntmachungs-ID der EU-Bekanntmachung (Auftragsbekanntmachung) lautet: 2023/S173-540858
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr.1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Zudem ist gemäß § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Schließlich wird auf die Fristen in § 135 Abs. 2 und § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. [...]
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Quelle: OJS 2024/S 038-110342 (2024-02-21)