1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter:
www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für das Angebot sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bieters*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietendengemeinschaften:
a) Bietendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Angebote gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bietendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bietendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 SektVO
a) Beabsichtigten Bietende auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bietenden die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Angebot vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 34 SektVO:
a) Beabsichtigt der Bietende eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bietende die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmenden.in zu benennen.
b) Der/die Bietende hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
5) Für das Angebot ist das Angebotsformblatt zu nutzen. Eigenerklärungen müssen in Textform (§ 126b BGB) den Aussteller ausweisen;
6) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bietenden auf Nachforderung besteht nicht;