Beschreibung der Beschaffung
Das Jenisch Haus, ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan Jenisch d. J., wurde 1831 - 34 nach Entwürfen von Franz Gustav Forsman und Karl Friedrich Schinkel errichtet. Der umgebende Park wurde um 1785 von Caspar Voght angelegt und 1828 nach Erwerb durch Jenisch umgestaltet. Dieser bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Seit 1927 befinden sich Jenisch Haus und Jenisch Park in öffentlichem Besitz.
Heute zeigen die museal genutzten Räume im EG und 1. OG eine Dauerausstellung mit Stü-cken der Familie Jenisch sowie Möbel, Gemälde und Kunsthandwerk der Wohnkultur der vergangenen Jahrhunderte. Das 2. OG beherbergt neben wechselnde Ausstellungen auch den Personalbereich des Museums. Im EG befindet sich außerdem ein Café, das an die „Schmidt & Schmidtchen GmbH“ verpachtet ist. Das Jenisch Haus umfasst eine Bruttogrundfläche von 2.161 m² und eine Nettogrundfläche von 1.767 m².
Größere Sanierungsmaßnahmen wurden zuletzt in den Jahren 2006/2008 ausgeführt. Dabei wurden u.a. Feuchteschäden im UG behoben, einschl. Sanierung der WC-Anlagen, sowie Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen vorbeugenden Brandschutzes durch-geführt. Ferner fand eine Sanierung von Fenstern in 2021/22 statt.
Aufgrund der herausragenden Lage und des großen Erhalts von historischer Substanz und Mobiliar hat das Jenisch Haus eine kulturhistorische Bedeutung und damit auch einen be-sonders hohen Anziehungsgrad. Es eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zu-gleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Modernisierungs-maßnahmen erforderlich. Dabei steht der Erhalt des Vorhandenen im Vordergrund.
Ziel ist es, das Gebäude sowohl für Veranstaltungen (Untergeschoss, Erdgeschoss) als auch für Museumsbesucher (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) attraktiver zu gestalten und dem Stand der Technik anzupassen. Dabei spielt insbesondere das Thema Barrierefreiheit vor dem Hintergrund gesetzlicher Anforderungen an öffentliche Gebäude eine große Rolle. Das Gebäude soll im Rahmen des Denkmalschutzzieles maximal barrierefrei gestaltet wer-den. Für das gesamte Vorhaben gilt im Weiteren die verbindliche Vorgabe des nachhalti-gen Planens, Bauens und Betreibens des Gebäudes entsprechend der Qualitätsstufe Silber (BKM Bund).
In diesem Verfahren werden die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung LPH 1-8, ggf. LPH 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für die folgenden Anlagengruppen ausgeschrieben:
1. Abwasser-, Wasser und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
Die Technische Gebäudeausrüstung bedarf im Wesentlichen folgender Maßnahmen:
• Erneuerung der Grundbeleuchtung (Erneuerung Ausstellungsbeleuchtung erfolgt se-parat über Ausstellungsplaner bzw. gesonderte Lichtplanung)
• Aufwertung des Außenbereiches im denkmalgeschützten Park durch Beleuchtung in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Garten-denkmalpflege)
• Einbau von Förderanlagen im Zuge der Verbesserung der Barrierefreiheit (insbeson-dere Errichtung eines Personenaufzugs, sofern vonseiten des Denkmalschutzamts möglich)
• Technische Ertüchtigung bzw. Erneuerung der veralteten Sicherungs-, Belüftungs-, Heizungs- sowie IT-Anlagen
• Medientechnik für Veranstaltungsräume im EG
• ggf. Medieninfrastruktur für die Ausstellungsbereiche (sofern diese nicht über die Aus-stellungsplaner erfolgt)
• Erneuerung der Sanitäranlagen
• Erneuerung veralteter Elektroinstallationen
• Erneuerung von Anlagenteilen des Blitzschutzes auf dem Dach (ggf. aufgrund der Dachsanierung)
• Modernisierung der Küche/Gastronomie (ist in enger Abstimmung mit dem beste-henden Pächter und dem Nutzer zu entwickeln. Die Möblierung der Gastronomie sowie die lose Küchenausstattung werden vom Pächter gestellt.)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bei allen Punkten ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner, dem Denkmalschutz, dem Nutzer, dem Restaurierungsbüro sowie dem Ausstellungsgestalter und der Lichtplanung erforderlich.
Weitere Einzelheiten zur Leistung ergeben sich aus dem Verfahrensbrief.
Es ist vorgesehen, die Leistungen in mehreren Stufen zu beauftragen:
Stufe 1 beinhaltet die Leistungen der Grundlagenermittlung, der Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) sowie die Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leis-tungsphasen 1-4).
Stufe 2 beinhaltet die Leistungen der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe sowie die Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 5-7).
Stufe 3 beinhaltet die Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Doku-mentation sowie die Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphasen 8, ggf. LPH9).
Alle Stufen gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI 2021 (Technische Ausrüstung).
Der Leistungsumfang aller in den Stufen enthaltenen Leistungsphasen entsprechen den in der Anlage 15 zu §55 HOAI 2021 enthaltenen Grundleistungen und ggf. besonderen Leistun-gen (Technische Ausrüstung).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem, den ausgewählten Bietern in der Angebotspha-se zu überlassenden, Vertragsentwurf.
Die etwaig anzubietenden (und gesondert abzurufenden) besonderen Leistungen für dieses Projekt (siehe Projektbeschreibung unter Ziffer 2.1) werden ebenfalls in der Angebotsphase, dort in der Aufforderung zur Angebotsabgabe detailliert dargestellt.