Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es bestehen zunächst folgende Mindestanforderungen:
1. Eigenerklärung zu drei vergleichbaren Projektreferenzen, die jeweils die folgenden Mindestanforderungen (a.-d.) erfüllen:
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI; es müssen mindestens Leistungsphasen 2-8 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen sein.
Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn bei derselben benannten Referenz durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-8 von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht wurden. Es ist nicht ausreichend, wenn die abgeschlossenen Leistungsphasen durch zwei verschiedene Referenzprojekte erbracht wurden (keine "zusammengesetzten" Referenzen).
b. Umbau, Sanierung oder Modernisierung eines Objekts aus dem Bereich Kultur- oder Museumsbau.
c. Projektabschluss (Übergabe): nicht vor dem 01.01.2013.
d. Mindestbausumme für 2 Projekte von jeweils EUR 1.000.000 und 1 Projekt mit EUR 1.500.000 (jeweils für KG 300-400, jeweils netto).
Hinweis: Die Mindestanforderungen für die Projektreferenzen können auch durch Bewerbergemeinschaften oder Eignungsleihe erbracht werden.
2. Für die vorgenannten Projektreferenzen ist jeweils 1 Projektbeschreibung in max. 2 DIN A4-Seiten (einschließlich Formblatt Referenzen, Anlage TNW 05) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall eine Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzgeber vorzunehmen. Die Projektbeschreibung muss mindestens folgende Angaben ("zusätzliche Angaben", a.-e.) enthalten:
a. Projektsumme (Baukosten für KG 300 und 400)
b. Brutto-Grundfläche (BGF)
c. Ausführungszeitraum inkl. Angabe des aktuellen Projektstandes
d. Beauftragte und bereits erbrachte Leistungsphasen
e. Kurzbeschreibung des Leistungsprogramms (insbesondere in Hinblick auf die o.g. Kriterien).
Aus der Projektbeschreibung müssen die jeweils vorliegenden Voraussetzungen der unter Ziffer 1. a.-d. genannten Merkmale sowie die der zusätzlichen Angaben nach Ziffer 2. a.-e. hervorgehen.
3. Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist müssen mindestens 2 fest angestellte Mitarbeiter mit der Qualifikation Architekt beschäftigt werden (einschließlich Führungsebene/Partner).
4. Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens EUR 100.000,00 EUR netto betragen.
Wenn mehr als 3 Teilnahmeanträge geeigneter, nicht auszuschließender Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach der Vergleichbarkeit der 3 besten eingereichten Referenzen mit der anstehenden Planungsaufgabe bewertet.
Die Bewertung erfolgt im "Schulnotenprinzip" wie folgt:
5 Punkte: sehr gut und vollständig vergleichbar
4 Punkte: gut vergleichbar
3 Punkte: in wesentlichen Teilen vergleichbar
2 Punkte: noch ausreichend vergleichbar
1 Punkt: kaum vergleichbar
0 Punkte nicht vergleichbar.
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit (nach Art und Umfang) zum konkreten Gesamtprojekt entscheidend. Die Vergleichbarkeit wird anhand der im Verfahrensbrief in Ziffer 2.1 beschriebenen Aufgabe bemessen, wobei nachfolgende Aspekte in der dargestellten Reihenfolge berücksichtigt werden:
I. Referenz aus dem Bereich Kultur- bzw. Museumsbau mit denkmalgeschützter Bausubstanz
II. Referenz umfasst nachhaltiges Bauen
III. Referenz mit Planungsschnittstelle zu nennenswerten Restaurierungsarbeiten
IV. Referenz, die Leistungen beinhaltet, die für einen öffentlichen Auftraggeber iSd § 99 GWB erbracht worden sind.
V. Referenz, die nach den Vorgaben öffentlicher AG gefördert wurden. Die Anforderung an die Verwendung von Fördermitteln des Referenzprojektes ist erfüllt, wenn das Projekt nach den Vorgaben der RZ-Bau gefördert wurde. Wurde das Referenzprojekt auf Basis anderer Regelwerke gefördert, hat der Bewerber diese zu nennen und kurz darzustellen, dass die Maßnahme vergleichbaren zuwendungsrechtlichen Anforderungen unterlag. Als vergleichbar angesehen werden insbesondere Referenzen, die nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus EU-Fonds (z. B. EFRE) oder den jeweiligen Allgemeinen Nebenbestimmungen durchgeführt wurden, die Anlage der Verwaltungsvorschriften zu den insoweit einschlägigen Paragrafen der Landeshaushaltsordnungen (z. B. zu § 44 LHO Hamburg) sind.
Die Bewerber sollen zu den vorgenannten Aspekten I-V in der Projektbeschreibung zu dem jeweiligen Referenzprojekt Stellung nehmen.
Reicht ein/e Bewerber*in/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen ein, bewertet die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen. Nur die drei Referenzen mit den höchsten Bewertungen werden dann bei der Auswahl berücksichtigt.
Die Punktzahlen der Bewertungen der 3 besten Referenzen werden addiert. Die 3 Bewerber*innen mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden als Bieter*innen zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Gleichstand entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los.
Nachrücker: Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten, die Vergabestelle unverzüglich zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Die Vergabestelle behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer des Verfahrensbriefs viertbeste(n) Bewerber*in nachrücken zu lassen, also als Bieter*in zuzulassen. Die/der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist."