Das Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg, ist ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J. Der umgebende Park bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Jenisch Haus und Jenisch Park befinden sich in städtischem Besitz. Das Jenisch Haus eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, LPH 1-8, ggf. LPH 9, vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2023_SpriG_VS_JEN_Objektplanung
Kurze Beschreibung:
“Das Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg, ist ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J. Der...”
Kurze Beschreibung
Das Jenisch Haus, Baron-Voght-Straße 50, 22609 Hamburg, ist ehemaliger Landsitz und Parkvilla des Hamburger Senators Martin Johan von Jenisch d. J. Der umgebende Park bildet mit dem Jenisch Haus sowie den Pförtnerhäusern ein Denkmalensemble. Jenisch Haus und Jenisch Park befinden sich in städtischem Besitz. Das Jenisch Haus eignet sich als Veranstaltungsort und als Museum zugleich. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, sind umfassende Sanierungs-, Modernisierungs- und Restaurierungsmaßnahmen erforderlich. In diesem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021, LPH 1-8, ggf. LPH 9, vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-19 📅
Datum des Beginns: 2024-03-04 📅
Datum des Endes: 2028-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 180-564509
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
“Soweit es die AG für erforderlich hält, wird eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erfolgen. Die Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ist im...”
Soweit es die AG für erforderlich hält, wird eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz erfolgen. Die Erklärung nach dem Verpflichtungsgesetz ist im Bedarfsfall zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2023/S 180-564509 (2023-09-14)