Kampfmittelsondierungsarbeiten auf der Liegenschaft Marine Reiherdamm, aufgeteilt in drei Bauabschnitte Im Rahmen dieser Ausschreibung sind tiefenunbeschränkte Untersuchungen mittels Bohrlochsondierung sowie die anschließende Freigabe auf Kampfmittel in drei Baufeldern mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² durchzuführen. Die Sondierbohrungen sind bis zu einer Tiefe von 12 m vorzunehmen. Nach Abschluss der Sondierungsarbeiten sind die Bohrlöcher mit einem abbindenden Bentonit-Zement-Gemisch ordnungsgemäß zu verpressen. Auf ca. 2.500 m² der Gesamtfläche ist im Vorfeld eine Volumenberäumung in den Bereichen mit Verdacht auf vergrabene Kampfmittel bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m unter Geländeoberkante (u. GOK) erforderlich. Der Leistungsumfang umfasst insgesamt: ca. 29.000 m Sondierbohrungen ca. 29.000 m Bohrlochabdichtung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kampfmittelsondierung
Referenznummer: 26 E 0303
Kurze Beschreibung:
Kampfmittelsondierungsarbeiten auf der Liegenschaft Marine Reiherdamm, aufgeteilt in drei Bauabschnitte
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind tiefenunbeschränkte Untersuchungen mittels Bohrlochsondierung sowie die anschließende Freigabe auf Kampfmittel in drei Baufeldern mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² durchzuführen.
Die Sondierbohrungen sind bis zu einer Tiefe von 12 m vorzunehmen. Nach Abschluss der Sondierungsarbeiten sind die Bohrlöcher mit einem abbindenden Bentonit-Zement-Gemisch ordnungsgemäß zu verpressen.
Auf ca. 2.500 m² der Gesamtfläche ist im Vorfeld eine Volumenberäumung in den Bereichen mit Verdacht auf vergrabene Kampfmittel bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m unter Geländeoberkante (u. GOK) erforderlich.
Der Leistungsumfang umfasst insgesamt:
ca. 29.000 m Sondierbohrungen
ca. 29.000 m Bohrlochabdichtung
Kampfmittelsondierungsarbeiten auf der Liegenschaft Marine Reiherdamm, aufgeteilt in drei Bauabschnitte
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind tiefenunbeschränkte Untersuchungen mittels Bohrlochsondierung sowie die anschließende Freigabe auf Kampfmittel in drei Baufeldern mit einer Gesamtfläche von ca. 3.000 m² durchzuführen.
Die Sondierbohrungen sind bis zu einer Tiefe von 12 m vorzunehmen. Nach Abschluss der Sondierungsarbeiten sind die Bohrlöcher mit einem abbindenden Bentonit-Zement-Gemisch ordnungsgemäß zu verpressen.
Auf ca. 2.500 m² der Gesamtfläche ist im Vorfeld eine Volumenberäumung in den Bereichen mit Verdacht auf vergrabene Kampfmittel bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m unter Geländeoberkante (u. GOK) erforderlich.
Der Leistungsumfang umfasst insgesamt:
ca. 29.000 m Sondierbohrungen
ca. 29.000 m Bohrlochabdichtung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 26 E 0303
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Reiherdamm 10
Postleitzahl: 20457
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-14 📅
Datum des Endes: 2027-12-03 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Ist in den Vergabeunterlagen aufgeführt (Matrix Zuschlagskriterien)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-28 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Bundesbauabteilung weist darauf hin, dass Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Die Bundesbauabteilung kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Siehe hierzu die Angaben in den Eignungskriterien (§§ 123 und 124 GWB)
und der Eigenerklärung (Formblatt 124).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: BRD, vertr. d. BMVg, vertr. d. ABH, vertr. d. BBA
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-FBBABAU001-77
Postanschrift: Nagelsweg 47
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bba.hamburg.de📧
Telefon: +494042842200📞
Fax: +4940427921200 📠
URL: https://www.bundesbau.hamburg/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462363580🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:02289499578
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49(228) 9499-578📞
Fax: +49(228) 9499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:- § 134 Abs. 2
GWB- Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. -
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:- § 134 Abs. 2
GWB- Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. -
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1
Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 145-528929 (2026-07-29)