Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
531 Bewerber-/Bietergemeinschaft (falls zutreffend); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
532 Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
533 Verpflichtungserkärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (falls zutreffend); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführten Kanalreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mit Angabe der folgenden Kenndaten:
Anforderungen an die Gerätschaften:
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsfahrzeuge dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- mindestens 12 m3 kombinierter Hochdruckspül- und Saugfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung bei wasserführenden Kanälen) und verstellbarer Trennwand
- Leistung der Hochdruckpumpe ca. 320 l/min Wasserförderung bei einem Austrittsdruck an der Düse von mindestens 150 bar.
- Leistung der Vakuumpumpe ca. 1.600 m3/h, Luftleistung zur Beseitigung von Kanalrückständen bis 8 Meter Kanaltiefe.
- Spülschlauchlänge bei 1 1/4 " mindestens 150 Meter und bei 1 " mindestens 225 Meter.
- Saugschlauchlänge mindestens 20 Meter.
Die Fahrzeuge müssen mit den notwendigen Gaswarn-, Sicherheits- und Rettungsgeräten, Deckelhebegeräten, Lampen, Rundumleuchten, Steighilfen, Schaufeln, Seilen usw. ausgestattet sein. Notwendige Kanalabsperrvorrichtungen müssen bei Bedarf vorhanden sein.
Die Bewerber für die Reinigung und Inspektion von Entwässerungskanälen und -leitungen müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung, bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - mit Abgabe des Angebots nachweisen. Die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen e.V. sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des RAL Gütezeichens R und RAL-Gütezeichens I der Gütegemeinschaft ist.
Das mit den Inspektionsarbeiten betraute Personal muss tiefbautechnisch ausgebildet sein und mindestens über eine 1-jährige, nachgewiesene Inspektionspraxis verfügen. Das Personal muss den ATV-Inspektionskurs "Grundlagen" und den Aufbaukurs abgelegt haben. Der Nachweis der Qualifikation des Untersuchers ist mit der Angebotsabgabe einzureichen (Dach-Kanalinspektion-Grundkurs für Inspekteure Europa-Norm DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 - KI-Pass).