Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.2) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen
(1.2.1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung).
(1.3) Angaben über die Ausführung von drei Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (Referenzliste) mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; zentrale Telefonnummer / Mailadresse; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Vergleichbarkeit der Projekte bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags auf die Art der Bauausführung (Garten- und Landschaftsbau) sowie die vorgesehene Nutzungsart (Parkanlage, parkähnliche Anlage).
(1.4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1.5) Bei Eignungsleihe: Vordruck "235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen" und Angaben gem. Vordruck "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(1.6) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
(2.2) Angaben über die Ausstattung an Geräten und technischer Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags.
(2.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.3.1) Vordruck "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2.3.2) Nachweis der Präqualifizierung oder Angaben lt. 124 Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck)
(2.3.3) Drei vergleichbare Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Vergleichbarkeit der Projekte bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags auf die Art der Bauausführung (Garten- und Landschaftsbau) sowie die vorgesehene Nutzungsart (Parkanlage, parkähnliche Anlage).
(3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(4) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.