Ausschreibung über die Beschaffung von 500 eHealth-Kartenterminals und den Support. Zusätzlich den Support für bereits bestehende 400 eHealth-Kartenterminals
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartenterminals
OV 001-23
Produkte/Dienstleistungen: Chipkartenleser📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung über die Beschaffung von 500 eHealth-Kartenterminals und den Support. Zusätzlich den Support für bereits bestehende 400 eHealth-Kartenterminals”
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausschreibung über die Beschaffung von 500 eHealth-Kartenterminals und den Support. Zusätzlich den Support für bereits bestehende 400 eHealth-Kartenterminals” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Unternehmensangaben Einzelbieter
- Unternehmensangaben und Vollmacht Bietergemeinschaft
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Privilegierte Nachunternehmer”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Unternehmensangaben Einzelbieter
- Unternehmensangaben und Vollmacht Bietergemeinschaft
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Privilegierte Nachunternehmer
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Eigenerklärung zum Umsatz
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Bedingungen für die Teilnahme
“Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie...”
Mindestanforderung: Gefordert ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung. Bei Bietergemeinschaften gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens für die Beurteilung - evtl. beigefügte Versicherungsnachweise von privilegierten Nachunternehmern bleiben unberücksichtigt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Vordruck Referenzen
- Vordruck Qualitätsmanagement
- Eigenerklärung Qualitätsmanagement Bietergemeinschaft” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung ist, dass mindestens eine Referenz über mit dem Ausschreibungsgegenstand ver-gleichbare, erbrachte Leistungen vorgelegt werden.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: - Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-31
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-31
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP6GC0
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 404282323080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 124-391366 (2023-06-27)