Bedingungen für die Vertragserfüllung
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere
Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen
beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/
Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf
gesondertes Verlangen.
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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,
wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern
(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen
einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:
1.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das
Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder
der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2.
mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung
am Ort der Ausführung gilt.
Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppe 1 wird
ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA
und beträgt demnach 13,48 EUR.
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung
kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des
vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/
Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/
Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der
Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in
Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung
zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2
TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/
Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot
sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4
TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.