Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kassierung Tierpark und Wildgatter
10/48/23/004
Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmenstätigkeit📦
Kurze Beschreibung: Kassierung Tierpark und Wildgatter
1️⃣
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsorte:
Tierpark Chemnitz
Nevoigtstraße 18
09117 Chemnitz
Wildgatter Oberrabenstein
Thomas-Müntzer-Höhe 13
09117 Chemnitz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Kassierung Tierpark und Wildgatter
Auftragszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2027
Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils...”
Beschreibung der Beschaffung
Kassierung Tierpark und Wildgatter
Auftragszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2027
Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (30.09.2025 bzw. 30.09.2026) durch den Auftraggeber gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.09.2027.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (30.09.2025 bzw. 30.09.2026) durch den Auftraggeber gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.09.2027.
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Zusätzliche Informationen:
“Vertragsstrafen:
Bei Ausfall von eingesetztem Personal (urlaubs-, krankheitsbedingt oder aus anderem Grund) verpflichtet sich der AN unverzüglich eine...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsstrafen:
Bei Ausfall von eingesetztem Personal (urlaubs-, krankheitsbedingt oder aus anderem Grund) verpflichtet sich der AN unverzüglich eine Ersatzperson zur Verfügung zu stellen.
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung ganz oder teilweise in Verzug, ist dies dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen.
Wird entgegen der vertraglichen Vereinbarung keine Kassenkraft zur Verfügung gestellt, muss der AG für die Zeit ohne Kassierung freien Eintritt gewähren. Die Einnahmen sind zur Bertreibung des Tierparkes (Bereitstellung von Futter für die Tiere usw. ) unentbehrlich. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber daher die entgangenen Einnahmen zu erstatten. Hierfür wird ein Vergleichswert herangezogen. Dieser berechnet sich aus dem Mittelwert der Einnahmen des entsprechenden Wochentages der vergangenen vier Wochen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“*"Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
*"Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren" (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistun-gen/Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister). Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Öffentlichen Ausschreibungen" muss auf gesondertes Verlan-gen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden. Bei Bedarf können entsprechende Formulare abgefordert werden. Han-delsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
* Eigenerklärung zum Einsatz von "Personal ohne Eintragung ins Führungszeugnis"
* Nachweis zum Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe III.1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-02
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Altchemnitzer Str. 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 371532-0📞
Fax: +49 371532-1303 📠
Quelle: OJS 2023/S 129-408547 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Kassierung Tierpark und Wildgatter Auftragszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2027 Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils...”
Beschreibung der Beschaffung
Kassierung Tierpark und Wildgatter Auftragszeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2027 Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (30.09.2025 bzw. 30.09.2026) durch den Auftraggeber gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.09.2027.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag läuft vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (30.09.2025 bzw. 30.09.2026) durch den Auftraggeber gekündigt wird. Er endet spätestens am 30.09.2027.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 129-408547
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Kassierung Tierpark und Wildgatter
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arlt Wach-, Schließ- und Schutzdienst GmbH
Postanschrift: Spinnereistraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 484420📞
E-Mail: arlt@arlt-wachdienst.de📧
Fax: +49 4844222 📠
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 180-562527 (2023-09-14)