Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 2. fachliche Eignung Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen. Die Referenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen: 1. Die eingebauten Hybriden IP-Systeme (Fabrikat xy) müssen dem angebotenen Hybriden IP-System (=Fabrikat xy) entsprechen. 2. Es müssen mindestens 400 Ports je Installation geschaltet sein, davon mindestens 300 IP-Endgeräte. 3. Je Installation müssen mindestens fünf Standorte untereinander über VoIP vernetzt sein. 4. Es müssen Applikationen wie UMS für Voice sowie CTI installiert worden sein ebenso wie UC-Desktop und UC-Mobil-Client. 5. Eine Videokonferenz-Installation muss bei einer Referenz mindestes im Installationsumfang enthalten sein. 3. rechtliche Eignung: Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum Umgehend nach Zuschlag (siehe Leistungsverzeichnis) VI. Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telefonapparate
Referenznummer: S-SCHWELM-2023-0017
Kurze Beschreibung:
Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate
Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. fachliche Eignung
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Die Referenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die eingebauten Hybriden IP-Systeme (Fabrikat xy) müssen dem angebotenen Hybriden IP-System (=Fabrikat xy) entsprechen.
2. Es müssen mindestens 400 Ports je Installation geschaltet sein, davon mindestens 300 IP-Endgeräte.
3. Je Installation müssen mindestens fünf Standorte untereinander über VoIP vernetzt sein.
4. Es müssen Applikationen wie UMS für Voice sowie CTI installiert worden sein ebenso wie UC-Desktop und UC-Mobil-Client.
5. Eine Videokonferenz-Installation muss bei einer Referenz mindestes im Installationsumfang enthalten sein.
3. rechtliche Eignung:
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Umgehend nach Zuschlag (siehe Leistungsverzeichnis)
VI. Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate
Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. fachliche Eignung
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Die Referenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die eingebauten Hybriden IP-Systeme (Fabrikat xy) müssen dem angebotenen Hybriden IP-System (=Fabrikat xy) entsprechen.
2. Es müssen mindestens 400 Ports je Installation geschaltet sein, davon mindestens 300 IP-Endgeräte.
3. Je Installation müssen mindestens fünf Standorte untereinander über VoIP vernetzt sein.
4. Es müssen Applikationen wie UMS für Voice sowie CTI installiert worden sein ebenso wie UC-Desktop und UC-Mobil-Client.
5. Eine Videokonferenz-Installation muss bei einer Referenz mindestes im Installationsumfang enthalten sein.
3. rechtliche Eignung:
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Umgehend nach Zuschlag (siehe Leistungsverzeichnis)
VI. Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telefonapparate📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-07 📅
Datum des Beginns: 2023-07-06 📅
Datum des Endes: 2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 070-208777
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate
Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. fachliche Eignung
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Die Referenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die eingebauten Hybriden IP-Systeme (Fabrikat xy) müssen dem angebotenen Hybriden IP-System (=Fabrikat xy) entsprechen.
2. Es müssen mindestens 400 Ports je Installation geschaltet sein, davon mindestens 300 IP-Endgeräte.
3. Je Installation müssen mindestens fünf Standorte untereinander über VoIP vernetzt sein.
4. Es müssen Applikationen wie UMS für Voice sowie CTI installiert worden sein ebenso wie UC-Desktop und UC-Mobil-Client.
5. Eine Videokonferenz-Installation muss bei einer Referenz mindestes im Installationsumfang enthalten sein.
3. rechtliche Eignung:
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Umgehend nach Zuschlag (siehe Leistungsverzeichnis)
VI. Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Hybrides IP-Kommunikationssystem für 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Liegenschaften befinden sich in Schwelm (siehe LV und Anlagen)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).