Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein. Die hiesige Beschaffung war bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens (Az.: 8012-D-400-2026-0005). Dieses Verfahren wurde am 07.09.2026 aufgehoben (614118-2026-Ergebnis, OJ S 172/2026 07/09/2026). Bitte beachten Sie bei Teilnahme am Verfahren, dass nur Fahrzeuge mit mindestens 400 KW Motorleistung angeboten werden dürfen. Das Nichterreichen dieser Vorgabe führt zwingend zum Ausschluss.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran
Referenznummer: 8012-D-400-2026-0010
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die hiesige Beschaffung war bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens (Az.: 8012-D-400-2026-0005). Dieses Verfahren wurde am 07.09.2026 aufgehoben (614118-2026-Ergebnis, OJ S
172/2026 07/09/2026). Bitte beachten Sie bei Teilnahme am Verfahren, dass nur Fahrzeuge mit mindestens 400 KW Motorleistung angeboten werden dürfen. Das Nichterreichen dieser
Vorgabe führt zwingend zum Ausschluss.
Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Die Auslieferung an den Auftraggeber soll jeweils zum frühestmöglichen Zeitpunkt, muss jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung erfolgt sein.
Die hiesige Beschaffung war bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens (Az.: 8012-D-400-2026-0005). Dieses Verfahren wurde am 07.09.2026 aufgehoben (614118-2026-Ergebnis, OJ S
172/2026 07/09/2026). Bitte beachten Sie bei Teilnahme am Verfahren, dass nur Fahrzeuge mit mindestens 400 KW Motorleistung angeboten werden dürfen. Das Nichterreichen dieser
Vorgabe führt zwingend zum Ausschluss.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke📦 Beschreibung
Interne Kennung: 8012-D-400-2026-0010
Titel: Kauf von eines Kurzholz-LKW mit Ladekran
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind häufige Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Der Kran muss ausreichend stark dimensioniert sein, um für den Dauereinsatz geeignet zu sein. Es wird von mehr als 10 Be- und Entladevorgänge je Tag ausgegangen. Das Gespann muss für den Einsatz auf Asphalt und auf wassergebundenen Wegdecken (Waldwege zur Holzabfuhr) geeignet sein. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung. Die hiesige Beschaffung war bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens (Az.: 8012-D-400-2026-0005). Dieses Verfahren wurde am 07.09.2026 aufgehoben (614118-2026-Ergebnis, OJ S 172/2026 07/09/2026). Bitte beachten Sie bei Teilnahme am Verfahren, dass nur Fahrzeuge mit mindestens 400 KW Motorleistung angeboten werden dürfen. Das Nichterreichen dieser Vorgabe führt zwingend zum Ausschluss.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Kauf eines Kurzholz-LKW mit Ladekran. Der LKW ist für Arbeiten im Forstbetrieb vorgesehen und soll für die Logistik an den Gebirgsharvestersystemen zum Einsatz kommen. Das Haupttätigkeitsfeld sind häufige Ladearbeiten mit kurzen Transportentfernungen. Der Kran muss ausreichend stark dimensioniert sein, um für den Dauereinsatz geeignet zu sein. Es wird von mehr als 10 Be- und Entladevorgänge je Tag ausgegangen. Das Gespann muss für den Einsatz auf Asphalt und auf wassergebundenen Wegdecken (Waldwege zur Holzabfuhr) geeignet sein. Die Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens 12 Monate nach der Zuschlagserteilung. Die hiesige Beschaffung war bereits Gegenstand eines Vergabeverfahrens (Az.: 8012-D-400-2026-0005). Dieses Verfahren wurde am 07.09.2026 aufgehoben (614118-2026-Ergebnis, OJ S 172/2026 07/09/2026). Bitte beachten Sie bei Teilnahme am Verfahren, dass nur Fahrzeuge mit mindestens 400 KW Motorleistung angeboten werden dürfen. Das Nichterreichen dieser Vorgabe führt zwingend zum Ausschluss.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auslieferung an den ersten Einsatzort innerhalb von Thüringen ist einzupreisen
Postleitzahl: 99085
Stadt: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auslieferung an ersten Einsatzort innerhalb von Thüringen
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für den Gütertransport📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-19 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-10-19 09:01:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Angebotsöffnung NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen mindestens zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Geschäftsjahren über die Ausführung vergleichbarer Lieferaufträge darstellen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
In die „Bietererklärung zur Eignung“ sind ferner die Gesamtumsätze aus den Geschäftsjahren 2024 und 2025 einzutragen. Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 500.000,00 € erwirtschaftet hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
In die „Bietererklärung zur Eignung“ sind ferner die Gesamtumsätze aus den Geschäftsjahren 2024 und 2025 einzutragen. Der Auftrag kann nur an ein Unternehmen erteilt werden, das in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 jeweils einen Mindestjahresumsatz von mindestens 500.000,00 € erwirtschaftet hat.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Anlage 3.2 "Bietererklärung zur Eignung" enthält sämtliche Ausschlusskritirien und ist bei der Angebotsabgabe ausgefüllt mit einzureichen.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Frist für Bieterfragen: 12.10.2026, 9:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361-573321254📞
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 178-634593 (2026-09-14)