Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Ausschreibung zum Kauf/Überlassung von IGEL-Lizenzen einschließlich Support für die mit Thin Clients ausgestatteten Arbeitsplätze durch. Der Staats-betrieb SIB nutzt das Linux-basierte Betriebssystem IGEL OS, das für Thin Client-Anwendungen optimiert wurde. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt • 1.700 Stück IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2029) sowie • einen IGEL-Technical Relationship Manager-Support (TRM-Support) für ein Jahr (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2027) für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf IGEL-Lizenzen und Support für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Referenznummer: SID 2026-13 SIB
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Ausschreibung zum Kauf/Überlassung von IGEL-Lizenzen einschließlich Support für die mit Thin Clients ausgestatteten Arbeitsplätze durch. Der Staats-betrieb SIB nutzt das Linux-basierte Betriebssystem IGEL OS, das für Thin Client-Anwendungen optimiert wurde.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt
• 1.700 Stück IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2029) sowie
• einen IGEL-Technical Relationship Manager-Support (TRM-Support) für ein Jahr (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2027)
für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) führt im Auftrag des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) die Ausschreibung zum Kauf/Überlassung von IGEL-Lizenzen einschließlich Support für die mit Thin Clients ausgestatteten Arbeitsplätze durch. Der Staats-betrieb SIB nutzt das Linux-basierte Betriebssystem IGEL OS, das für Thin Client-Anwendungen optimiert wurde.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von insgesamt
• 1.700 Stück IGEL-Standard Priority Lizenzen für drei Jahre (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2029) sowie
• einen IGEL-Technical Relationship Manager-Support (TRM-Support) für ein Jahr (Zeitraum: 01.07.2026 - 30.06.2027)
für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitssoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement (SIB) plant mit der Verlängerung der bestehenden IGEL Standard (Priority) Lizenzen die Umsetzung unserer bisherigen Strategie zur Bereitstellung einer einheitlichen Systemumgebung im Büro sowie im Home Office sicherstellen und erweitern.
Der Einsatz von IGEL OS ermöglicht uns die Verwaltung aller Geräte in Büro und Home Office, die zentrale Verwaltung von Systemupdates sowie die Unterstützung unserer Mitarbeiter via Fernwartung im Falle technischer Probleme.
Die zu den Lizenzen zugehörige technische Wartung sowie die Bindung eines Technical Relationship Managers (TRM) ermöglichen uns die kontinuierliche Optimierung unserer Bereitstellung sowie die schnelle Unterstützung im Problemfall.
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement (SIB) plant mit der Verlängerung der bestehenden IGEL Standard (Priority) Lizenzen die Umsetzung unserer bisherigen Strategie zur Bereitstellung einer einheitlichen Systemumgebung im Büro sowie im Home Office sicherstellen und erweitern.
Der Einsatz von IGEL OS ermöglicht uns die Verwaltung aller Geräte in Büro und Home Office, die zentrale Verwaltung von Systemupdates sowie die Unterstützung unserer Mitarbeiter via Fernwartung im Falle technischer Probleme.
Die zu den Lizenzen zugehörige technische Wartung sowie die Bindung eines Technical Relationship Managers (TRM) ermöglichen uns die kontinuierliche Optimierung unserer Bereitstellung sowie die schnelle Unterstützung im Problemfall.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 01445
Stadt: Radebeul
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angebotenentscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßenErmessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist
Zur Nachweisführung ist die Anlage 5 Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt A) zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist
Zur Nachweisführung ist die Anlage 5 Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt A) zu verwenden.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte.
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2. Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie ggf. Anzahl weiterer Unternehmensstandorte.
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025)
Gefordert sind entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV die Umsatzangaben für die letzten drei (abgeschlossenen) Geschäfts-jahre. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Soweit für ein Unternehmen gilt Geschäftsjahr = Kalenderjahr sind zum Stichtag (Angebotsfrist) die Jahre 2023, 2024 und 2025 die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Auch wenn der Jahresabschluss 2025 noch nicht testiert ist, gilt das Jahr als abgeschlossen. Soweit entsprechende Angaben für das Kalenderjahr 2025 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht verfügbar sind, genügt die Angabe der Umsatzzahlen für die Kalenderjahre 2023 und 2024.
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025)
Gefordert sind entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV die Umsatzangaben für die letzten drei (abgeschlossenen) Geschäfts-jahre. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Soweit für ein Unternehmen gilt Geschäftsjahr = Kalenderjahr sind zum Stichtag (Angebotsfrist) die Jahre 2023, 2024 und 2025 die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Auch wenn der Jahresabschluss 2025 noch nicht testiert ist, gilt das Jahr als abgeschlossen. Soweit entsprechende Angaben für das Kalenderjahr 2025 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht verfügbar sind, genügt die Angabe der Umsatzzahlen für die Kalenderjahre 2023 und 2024.
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haft-pflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 1.000.000 EUR
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haft-pflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestdeckungssummen:
Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mindestens 1.000.000 EUR
Zur Nachweisführung ist die Anlage 6 Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt B) zu verwenden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
5. Nachweis des Bieters als registrierter Elite-Partner, d.h. eine Qualifikation IGEL Certified Architect (ICA) und IGEL Certified Engineer (ICE) muss (in Kopie) vorgelegt werden.
Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 7 Erklärung techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) aus-zufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
5. Nachweis des Bieters als registrierter Elite-Partner, d.h. eine Qualifikation IGEL Certified Architect (ICA) und IGEL Certified Engineer (ICE) muss (in Kopie) vorgelegt werden.
Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 7 Erklärung techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit oder alternativ das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) aus-zufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einreichung der unterzeichneten "Vertraulichkeitsvereinbarung"
unmittelbar nach Zuschlagserteilung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis126 GWB
Eignungsleihe:
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sichder Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkreteEignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblickauf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem einzwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, mussder Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dasssich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmenberuft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für dieAuftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters /der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die
Unterlagen entsprechend Abschnitt 2.1.6. und 5.1.9., lfd. Nr. 1und 2 der Bekanntmachung eingereicht werden.
Im Weiteren sind die Unterlagen /Angaben entsprechend Abschnitt 5.1.9., lfd. Nr. 3 bis 8 der Bekanntmachung nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sichder Bieter /die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkreteEignung des Eignungsverleihers beruft.
Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblickauf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn
diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das
entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem einzwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, mussder Bieter den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dasssich ein Bieter für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmenberuft, haften der Bieter und das andere Unternehmen für dieAuftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV).
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch dieNichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einerFrist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 073-256104 (2026-04-14)