Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Die Angaben zu den Referenzobjekten sind erst auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Geforderter Mindeststandard: 3 Referenzprojekte, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen, die die inhaltlich mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens einen Auftragswert von 60% der Angebotssumme der hier angebotenen Leistungen haben
Hinweis betreffend Nachunternehmer:
Soweit Nachunternehmer (und auch: Nach-Nachunternehmer) zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und Zuverlässigkeit ebenfalls geprüft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) Erklärungen, Nachweise pp. des Nachunternehmers (auch: Nach- Nachunternehmers) wie folgt vorzulegen:
• Eintragung ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
• Angaben nach § 6e EU VOB/A
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit den (vom Bieter an den Nachunternehmer oder vom Nachunternehmer an den Nach-Nachunternehmer) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Vergleichbar sind Leistungen, die inhaltlich mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens einen Auftragswert von 60% der Angebotssumme der Leistungen haben, die an den Nachunternehmer (oder Nach-Nachunternehmer) beauftragt werden sollen.
Mindestanforderung: 3 Referenzprojekte in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Die Vergabestelle behält sich die Forderung nach Nachweisen vor.
Weitere an den Bieter gestellte Mindestanforderungen gelten für den Nachunternehmer (bzw. Nach-Nachunternehmer) nicht.
Hinweis: Die fehlende Eignung eines benannten Nachunternehmers (auch: Nach- Nachunternehmers) führt zum Ausschluss des Angebots.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) innerhalb von 6 Werktagen nach vorstehender Mitteilung der Vergabestelle (dass beabsichtigt sei, dass Angebot auszuschließen) zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer (auch: Nach- Nachunternehmer) für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen verlangt sind, nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.