KG500: Außenanlagen für die Generalsanierung Kepler-Gymnasium

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle

Außenanlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-03 Auftragsbekanntmachung
2023-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Referenznummer: 023-2023-087
Kurze Beschreibung: Außenanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Postfach 2540
Postleitzahl: 72015
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.tuebingen.de/ 🌏
E-Mail: zvs@tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712042646 📞
Fax: +49 707120442646 📠
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YWTRMT7H0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YWTRMT7H0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-08 📅
Datum des Endes: 2023-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 109-340576
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
- keine -

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellen der Außenanlagen (ca. 1.400 m2) einschließlich Abbruch- und Erdarbeiten sowie Entwässerungskanalarbeiten (ca. 100 lfm), Belagsarbeiten (Einfassungen, Pflaster, Asphalt, Fallschutz u. Schotterrasen) ca. 800 m2, Vegetationsarbeiten (Rasen) ca. 320 m2, Pflanzarbeiten (10 St. Großgehölze u. 20 St. Sträucher), Schlosserarbeiten (Handläufe, Geländer), Einbauten u. Ausstattungen (Spielgeräte, Sitzbänke, Mülleinhausung, usw.)
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Beschreibung der Optionen:
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kepler-Gymnasium-Tübingen Uhlandstr . 30 72072 Tübingen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
Zusätzliche Informationen: - keine -

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YWTRMT7H0/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YWTRMT7H0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Quelle: OJS 2023/S 109-340576 (2023-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394356.96 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 168-526957
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 109-340576
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42Y1BREFARH

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-28 📅
Name: Heim GmbH
Postanschrift: Bonlanden 26
Postort: Tübingen
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@heim-gruenanlagenbau.de 📧
Land: Tübingen, Landkreis 🏙️
Internetadresse: http://heim-gruenanlagenbau.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 394356.96 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 168-526957 (2023-08-28)