Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Fachplanung Technische Ausrüstung und deren Stellvertretung:
Der Bewerber muss für die Fachplanung und Objektüberwachung im Bereich "Medizintechnik" ein Planungsteam von mind. 3 Personen anbieten, dessen Mitglieder über die Qualifikation eines abgeschlossenen, ingenieurwissenschaftlichen Studiums verfügen und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums für diesen Planungsbereich "Medizintechnikplanung" nachweisen.
Für ein Teammitglied wird gleichwertig zum abgeschlossenen ingenieurwissenschaftlichen Studium die Qualifikation zum staatl. gepr. Techniker, Fachrichtung "Medizintechnik" anerkannt.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorzuliegen und ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag durch Ausbildungsnachweise und nachprüfbare Referenzen/Arbeitsnachweise zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Fachplanung im Bereich der Medizintechnik für vergleichbare Objekte des Gesundheitswesens durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte für die Medizintechnikplanung anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von Funktionsräumen mit vergleichbaren technischen und hygienischen Anforderungen und einer Summe der hier zu planenden Kostengruppen von mindestens 1.200.000 EUR netto zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3, 5-6 und 8 erbracht worden sein, wobei der Abschluss der Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2017 erfolgt sein muss.
Davon
- darf max. eine Referenz noch in der Realisierung (LPh 8) sein,
- müssen mind. zwei Referenzen den Umbau und Sanierung oder die Erweiterung von klinischen Behandlungsräumen mit vergleichbaren technischen und hygienischen Anforderungen im laufenden Betrieb beinhalten
- müssen mind. zwei Referenzen die Vergabe der Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber (Anwendung des öffentlichen Vergaberechts) zum Inhalt haben,
- muss jede der hier zu planenden Kostengruppen (KG 473 und KG 620) mind. zweimal mit einer Referenz nachgewiesen werden.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.