Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter
entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck
integriert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch
genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in
einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell
ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter
vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen (=Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen).
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem
Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot
außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch
genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise
nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu
ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch
die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten
zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert
einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Auf § 47 VgV wird ergänzend
verwiesen.
Die Leistungen sollen vom Auftragnehmer möglichst mit eigenem Personal ausgeführt werden. Für den Fall,
dass bereits bei Angebotsabgabe der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der
beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags bei der Angebotsabgabe unter Verwendung
des Vordrucks Unterauftragsvergabe nach Art und Umfang zu benennen. Falls zumutbar, können die bereits
feststehenden vorgesehenen Unterauftragnehmer schon mit dem Angebot namentlich unter Verwendung
desselben Vordrucks angegeben werden.