KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer App für ein Orientierungssystem für Blinde an Haltestelle
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
83.2.901.23
Produkte/Dienstleistungen: Busse für den öffentlichen Verkehr📦
Kurze Beschreibung:
“KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer App für ein...”
Kurze Beschreibung
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer App für ein Orientierungssystem für Blinde an Haltestelle
Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt ein Orientierungssystem für Blinde und seheingeschränkte Menschen an Haltestellen in Kiel zum Auffinden des richtigen Fahrzeugs einzuführen. Durch den Einsatz von Bluetooth-Technik soll die Ansage von Liniennummer und Ziel eines Fahrzeuges, welches sich im Haltestellenbereich befindet, sowie ein Auffindeton automatisiert ausgelöst werden können. Hierfür soll eine Kombination von einer Smartphone-Fahrgast-App bzw. einem Handsender auf Fahrgastseite und Technik im Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Erweiterung der Einbauleistung ohne Eigenleistung der KVG; Text-to-speech-Engine”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschrift des Landes, in dem der
Bieter ansässig ist;
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz bezogen auf die Leistungsart,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz und zum
Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Nachweis zur Berufshaftpflicht,
Betriebshaftpflichtversicherung,
Vermögenshaftpflichtversicherung (Kopie des
Versicherungsscheins ist ausreichend)
- Pflichtangaben zur Zahlung des Mindestlohns nach MiLoG
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen zur Umsetzung eines Orientierungssystems bei anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen zur Umsetzung eines Orientierungssystems bei anderen Verkehrsunternehmen
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-20
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-20
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
“Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher...”
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 10.07.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CY16W2TA7Y
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 119-378090
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Alter Wert
Datum: 2023-07-20 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2023-08-01 📅
Zeit: 08:15
Quelle: OJS 2023/S 129-411494 (2023-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Holstenstraße 106-108
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer
App für ein...”
Kurze Beschreibung
KISS-Kiel Blindenorientierungssystem
Ausstattung sämtlich KVG-Fahrzeuge mit Bluetooth-Empfängern und weiterer Technik und Einführung einer
App für ein Orientierungssystem für Blinde an Haltestelle
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt ein Orientierungssystem für Blinde und
seheingeschränkte Menschen an Haltestellen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt ein Orientierungssystem für Blinde und
seheingeschränkte Menschen an Haltestellen in Kiel zum Auffinden des richtigen Fahrzeugs einzuführen. Durch
den Einsatz von Bluetooth-Technik soll die Ansage von Liniennummer und Ziel eines Fahrzeuges, welches sich
im Haltestellenbereich befindet, sowie ein Auffindeton automatisiert ausgelöst werden können. Hierfür soll eine
Kombination von einer Smartphone-Fahrgast-App bzw. einem Handsender auf Fahrgastseite und Technik im
Fahrzeug zum Einsatz kommen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 119-378090
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Trapeze-Elgeba GmbH
Postort: Bad Honnef
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.