Auftragsbekanntmachung (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kita "In der Eck"
Referenznummer: VOB-04-2026/2
Kurze Beschreibung:
“WC-Trennwände”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Steinbach (Taunus) errichtet den Neubau einer 7-gruppigen Kita. Diese Ausschreibung umfasst die Montage von WC-Trennwänden.
Folgende...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Steinbach (Taunus) errichtet den Neubau einer 7-gruppigen Kita. Diese Ausschreibung umfasst die Montage von WC-Trennwänden.
Folgende Terminvorgaben werden als verbindliche Vertragsfristen vereinbart: 08.02.-12.02.2027
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Trennwänden📦
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-08 📅
Datum des Endes: 2027-02-12 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
“Das Angebots-Leistungsverzeichnis ist als .gaeb-Datei einzureichen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen (Geschäftsstelle der 1. und 2. Vergabekammer)
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Versendung der Information nach gem. § 134 GWB beginnt die Stillhaltefrist
von regelmäßig 10 bzw. 15 Kalendertagen zu laufen.
Innerhalb dieser Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Versendung der Information nach gem. § 134 GWB beginnt die Stillhaltefrist
von regelmäßig 10 bzw. 15 Kalendertagen zu laufen.
Innerhalb dieser Frist ist ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 GWB bei der
Vergabekammer zu stellen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 070-245970 (2026-04-08)