Ausgeschrieben werden die Entwässerungsarbeiten für den Campus Süd der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in 44532 Lünen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KKG Campus Süd - Entwässerungsarbeiten (Kanal-/ Tiefbau) Neubau
58-2023
Produkte/Dienstleistungen: Entwässerungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden die Entwässerungsarbeiten für den Campus Süd der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in 44532 Lünen.
- für weitere Informationen siehe...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben werden die Entwässerungsarbeiten für den Campus Süd der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in 44532 Lünen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
1️⃣
Ort der Leistung: Unna🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dammwiese 8 44532 Lünen
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden die Entwässerungsarbeiten für den Campus Süd der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in 44532 Lünen.
- für weitere Informationen siehe...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden die Entwässerungsarbeiten für den Campus Süd der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in 44532 Lünen.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-15 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von Anbietern werden Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 mit der Abgabe des Angebotes verlangt.
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens drei Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis kann durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, § 6 b Abs. 1 VOB/A.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
sh. Vergabeunterlagen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue/Mindestentlohnung)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-09-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-07
10:00 📅
“Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen...”
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 01.07.2023, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 12a Abs. 3 EU-VOB/A genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD9SM
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 108-340118 (2023-06-02)