Für die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind Blindgängerverdachtspunkte technisch zu erkunden. Diese Maß-nahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert. Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 430.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: KLARA Küstenheiden Wangerooge (1) Sondierung und Vorbereitung der Räumung im Bereich von 11 Blindgängerverdachtspunkten
Referenznummer: 0042-DLG/2026-03.233
Kurze Beschreibung:
“Für die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind...”
Kurze Beschreibung
Für die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind Blindgängerverdachtspunkte technisch zu erkunden. Diese Maß-nahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert. Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 430.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Für die NLPVW sollen in der Küstenheide auf Wangerooge in 2026 ggf. 2027 Pflege- und Entwicklungsmaß-nahmen durchgeführt werden. Zuvor sind Blindgängerverdachtspunkte technisch zu erkunden. Diese Maß-nahmen werden aus Mitteln der Förderrichtlinie "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt" unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Landes finanziert. Für das Verfahren stehen insgesamt maximal 430.000,00 EUR (netto) zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand der erbrachten Dienstleistungen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Angebotsvordrucken und Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abräumungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gem. Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B)” Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0.4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektspezifische Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.6
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat mit seinem Angebot Nachweise in Form von nicht beglaubigten Kopien von der Erlaubnis nach §7 SprengG gem. Zff.2.2. a der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B), wie auch der gültigen Befähigungsscheine nach § 20 SprengG gem. Zff.2.2b der Leistungsbeschreibung- Fachlicher Teil (Teil B) einzu-reichen. Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mitarbeiter. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht des Mitarbeiters mit bisherigen Einsatzfeldern in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regionalspezifischen) Kenntnisse, die praktische Erfahrung des Mitarbeiters ergeben sich aus diesen beigebrachten Referenzen. Die Erfahrung des eingesetzten Mitarbeiters ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Die entsprechenden Eigenerklärungen "Projektspezifische Qualifikation-2.1 und 2.2" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen zu 2.1 und 2.2 bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt zu einer Wertung von 0 Punkten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich-tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-269779 (2026-04-20)