Beschreibung der Beschaffung
Leistungsprogramm
Der Auftrag wird gemäß HOAI in ein Leistungsbild eingruppiert:
Technische Ausrüstung gemäß §53 ff Technische Ausrüstung, HOAI 2021, Honorarzone III, Anlagengruppe 7.2, verfahrenstechnische Anlagen
Anrechenbare Kosten: 1.260.000,00 Euro, netto
LP 1 2 %
LP 2 9 %
LP 3 17 %
LP 4 2 %
LP 5 22 %
LP 6 7 %
LP 7 3 %*
LP 8 35 %
LP 9 1 %
*Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden in unserem Hause erbracht, so dass für LP 7 eine Kürzung in Höhe von 2 % vorgenommen wird.
Nach §54 Abs. 5 HOAI werden die, für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand erforderlichen, Leistungen für Baukonstruktionen ganz zu den anrechenbaren Kosten des Leistungsbild der Technischen Ausrüstung zugeschlagen.
Besondere Leistungen:
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Erstellen von Bestandsplänen inkl. 3D-Scan
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 1-fach Papier
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 2-fach Papier
- Erneuter 3D-Scan zum Abschluss der LP8, Abgleich mit Plänen und Modellen
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Weitere besondere Leistungen:
- Erstellen der Betriebsanweisung nach WVER Standard
- Erstellen von Lastenheften
- Erstellen von Messstellen- und Verbraucherlisten
- Erstellen des R&I-Schema
o dwg/dxf
o pdf
Das, im Bewerbungsprozess durch den Bewerber beim Auftraggeber angegebene, Personal muss für die Durchführung des Projekts zur Verfügung stehen. Ein Wechsel des eingesetzten Personals ist beim Auftraggeber anzuzeigen und bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
Das mitgesendete Muster des Ingenieurvertrags stellt die Grundlage für die Mindestanforderungen für vertraglichen Regelungen dar.
Für die jeweilige Genehmigung der Abnahme der Leistungsphase 2 (Vorplanung) und der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist die Präsentation der Ergebnisse gegenüber einem entsprechenden Gremium des Auftragsgebers erforderlich.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation sind gemeinsam mit dem Auftraggeber Preisgleitklauseln zu entwickeln und umzusetzen.
Während der Bauphase erwartet der Auftraggeber, dass im Zuge der Bauüberwachung täglich ein Ansprechpartner des Auftragnehmers für die, auf der Baustelle tätigen, Unternehmen vor Ort ist, sodass eventuell auftretende Probleme nicht direkt an den Betrieb herangetragen werden.