Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erbringung der Nachweise über folgende Punkte in Form der
Eigenerklärung:
- Zuverlässigkeit des Bewerbers: Es darf keine schwere
Verfehlung vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt, wie z.B. § 70 StGB (wirksames Berufsverbot), §
132a STPO (wirksames vorläufiges Berufsverbot), § 35 GewO
(wirksame Gewerbeuntersagung). Es darf kein rechtskräftiges
Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit
Leitungsaufgaben wegen § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung), § 261 StGB (Geldwäsche), § 334
StGB (Bestechung), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 242
StGB Diebstahl, § 246 StGB (Unterschlagung), § 53 StGB
(Erpressung), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB
(Subventionsbetrug), § 265a StGB (Kreditbetrug), § 266 StGB
(Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 268 StGB
(Fälschung techn. Aufzeichnungen), §283 ff StGB (Delikte im
Zusammenhang mit Insolvenzverfahren), § 298 StGB
(wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei
Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung im gesch.
Verkehr), § 306 StGB (Brandstiftung), § 319 StGB
(Baugefährdung), §§ 324, 324a StGB (Gewässer- u
Bodenverunreinigung), § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit
gefährl. Abfällen), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3
Monaten oder mit Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde.
- Der Bewerber hat in den letzten 2 Jahren nicht gegen
Vorschriften verstoßen, die zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt haben, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuß von mehr als 2500 € belegt worden sind.