Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Eisenach-Stedtfeld, Großenlupnitz und Creutzburg
01 EU 2023”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦
Kurze Beschreibung:
“Klärschlammentsorgung für die KläranlagenEisenach/ Stedtfeld, Treffurt, Großenlupnitz und Creuzburg im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2028”
1️⃣
Ort der Leistung: Eisenach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenach-Stedtfeld, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Eisenach/ Stedtfeld, Treffurt, Großenlupnitz und Creuzburg
Es hat also eine fachgerechte...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Eisenach/ Stedtfeld, Treffurt, Großenlupnitz und Creuzburg
Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlagen stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (ebenfalls inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder
- eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt oder
- aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert.
Die Gesamtsumme der jährlich zu entsorgenden Klärschlammmenge beträgt im Durchschnitt 5.380 t OS. Eine Mengenschwankung von 5.000 t OS/a bis 5.500 t OS/a (10 %) ist Vertragsgegen- stand und wird in jedem Fall durch den Auftragnehmer sichergestellt. Die Höhe der Mengenschwankungen auf den einzelnen Kläranlagen ist nicht maßgeblich.
Der Klärschlammanfall auf den Kläranlagen beträgt im Einzelnen:
Kläranlage Eisenach/Stedtfeld 4.800 t OS/a
Kläranlage Treffurt 270 t OS/a
Kläranlage Großenlupnitz 130 t OS/a
Kläranlage Creuzburg 180 t OS/a
Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um die Gesamtmasse des zu entsorgenden Klärschlamms (OS = Originalsubstanz).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
− Achtung! Die Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärungen unter anderem mit Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
− Achtung! Die Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärungen unter anderem mit Angabe der Referenzen ist nur erforderlich, wenn im Auftragsfalle eine regelmäßige Aufbringung auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus vornimmt! Im Falle einer ausschließlich thermischen Verwertung ist die Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärung bzw. die Angabe der Referenzen nicht erforderlich.
Liste (im Angebotsformular) von wesentlichen, vergleichbaren Aufträgen seit 01.01.2020 (maßgeblich insofern: Leistungsausführung muss zumindest teilweise in den Zeitraum seit 01.01.2020 fallen) unter Angabe der erbrachten Leistungen, des Leistungszeitraumes (Vertragslaufzeit), des Auftragswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Eine hinreichende Vergleichbarkeit in diesem Sinne ist gegeben, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss für die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulässt. Aus den Angaben des Bieters in dem Angebotsformular (an der hierfür angegebenen Stelle) muss sich eine entsprechende Vergleichbarkeit ergeben.
Der Bieter (vorbehaltlich der nachfolgenden Vorgaben im Falle einer Bietergemeinschaft) hat eine derartige Referenz durch entsprechende Angaben im Angebotsformblatt vorzuweisen. Der Bieter kann im Angebotsformplatt eine weitere Referenz anführen und in einem Beiblatt zum Angebotsformblatt (als Bestandteil derselben Datei) weitere Referenzen. Die Vergabestelle überprüft dann, ob zumindest die weitere(n) Referenz(en) den Anforderungen genügt.
− Beschreibung der einschlägigen technischen Ausrüstung des Bieters im Angebotsformblatt an der dort vorgesehenen Stelle; bei Bietergemeinschaften muss die einschlägige technische Ausrüstung jedes Mitgliedes gesondert angeführt werden.
− Erklärung, dass eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-31
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: im Laufe des Jahres 2028
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 127-403255 (2023-06-30)