Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren
2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
4.) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit muss beinhalten: Befördern mit Abfallschlüsselnummern: Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüsselnr. 190805)
5.) Mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Aufträge, davon muss mind. 1 Referenz den folgenden Mindestanforderungen (siehe Ziffer a-c) entsprechen:
a) Aufladung und Transport von Klärschlamm aus Kläranlage(n) in einer Gesamtmenge von mind. 2 000 t pro Jahr;
b) Energetische Verwertung von Klärschlamm aus einer Gesamtmenge von mind. 2 000 t pro Jahr;
c) Leistung in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von mind. 2 Jahren mit folgenden Angaben:
- Ansprechpartner,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftragssumme,
- Ausführungszeitraum; stichwortartige Beschreibung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der verwerteten
Mengen; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
- Entsorgungswege gem. Definition des KrWG. Die energetische Verwertung von Klärschlamm hat die nach
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, (Fußnote 1)
geforderte Energieeffizienz.
6.) Angaben zu Art, Ort und Betreiber der energetischen Verwertungsanlage:
Für mind. 1 Anlage der energetischen Verwertung sind Auszüge aus behördlichen Genehmigungsbescheiden (z. B. BlmSchG-Genehmigung) vorzulegen, aus denen die Zuverlässigkeit für die Verwertung von Klärschlamm (Abfallschlüssel 190805) hervorgeht.
Die Betriebsgenehmigung muss mind. für die ausgeschriebene Leistungszeit der Verwertung vorliegen. Aus der Genehmigung der Entsorgungsanlage (z. B. BImSchG-Genehmigung) muss ersichtlich sein, dass die energetische Verwertung der ausgeschriebenen Kläranlagenabfälle in der anfallenden Menge für die Dauer des Leistungszeitraums genehmigt ist. Auszüge aus der Genehmigung, die dies nachweisen, sowie zusätzlich die Teile der Genehmigung, die die Anlage und den Genehmigungsinhaber benennen sowie die Unterschrift unter der Genehmigung enthalten, muss der Nachweis enthalten. Der Bieter muss nachweisen,dass die vorgesehene Anlage der geforderten Energieeffizienz nach KrWG, siehe auch KrWG Anlage 2 Verwertungsverfahren R1, Fußnote 1) entspricht oder die Anlage als energetische Verwertungsanlage von einer Behörde anerkannt ist. Der Auftragnehmer muss über die Kapazitäten zur energetischen Verwertung verfügen,in der ca. 3 400 t/a entwässerter Klärschlamm der Auftragnehmerin entsorgt werden können und die dafür auch genehmigt ist - bspw. durch (Vor-)Vertrag mit dem Betreiber der Anlage (soweit er nicht selbst Betreiber ist) bzw. Verpflichtungserklärung des Betreibers über die Abnahme der jeweiligen Kläranlagenabfälle mit der zuvor beschriebenen Eigenschaft und Menge für die Leistungszeit.
Bei einer Verwertung im Ausland sind die Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 632 der Vergabeunterlagen, hier: Ziffer 8. Stichwort "Notifizierung") aus rechtlichen Gründen zusätzlich zu erbringen.
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Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.