Klärschlammverwertung

Stadt Schwäbisch Gmünd - Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Abtransport und thermische Verwertung des in der Sammelkläranlage (SKA) Zollerwiesen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)

Deadline

Deadline 2026-09-16

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klärschlammverwertung
Referenznummer: Wa2026
Kurze Beschreibung:
Abtransport und thermische Verwertung des in der Sammelkläranlage (SKA) Zollerwiesen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 Wa2026
Titel: Abtransport und thermische Verwertung des in der Sammelkläranlage (SKA) Zollerwiesen anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS)
Beschreibung der Beschaffung: Klärschlammverwertung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sammelkläranlage Zollerwiesen
Postleitzahl: 73525
Stadt: Schwäbisch Gmünd
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ostalbkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung:
5 % der Auftragssumme für Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme für Mängelansprüche

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Schwäbisch Gmünd - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Nationale Registrierungsnummer: DE146753255
Postanschrift: Waisenhausgasse 1-3
Postleitzahl: 73525
Postort: Schwäbisch Gmünd
Region: Ostalbkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tiefbauamt@schwaebisch-gmuend.de 📧
Telefon: 0 71 71 60 36 61-0 📞
URL: https://www.schwaebisch-gmuend.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E48463475 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E48463475 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: (GWB) § 160 Einleitung, Antrag: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 151-549233 (2026-08-05)