Beschreibung der Beschaffung
Der Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt beabsichtigt im Klärwerk Erfurt-Kühnhausen den Umbau des Mehrzweckgebäudes und den Neubau des Abwasserlabors.
Das Mehrzweckgebäude wurde in seiner Grundstruktur im Jahr 1973 errichtet. Im Lauf der Bauwerksgeschichte wurden in diesem Gebäude verschiedene partielle Umnutzungen und Umbauten sowie Modernisierungen vorgenommen. Aktuell sind in diesem zentralen Verwaltungsgebäude der Kläranlage nachfolgend aufgeführte Betriebsbereiche integriert:
- zentrale Schaltwarte für die Überwachung und Steuerung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen im Stadtgebiet,
- Betriebsleitung der Kläranlage mit verschiedenen Büros,
- Werkstätten der Instandhaltungsmeisterbereiche,
- Abwasserlabor für die erforderliche Eigenkontrolle aller vom Entwässerungs-betrieb betriebenen Abwasseranlagen,
- Umkleide- und Sanitärbereiche aller Mitarbeiter des Klärwerks,
- Aufenthalts-, und Pausenbereiche.
Im aktuellen Ausbauzustand des Gebäudes sind zahlreiche bauliche Defizite feststellbar:
- Umkleide- und Sanitäranlagen für die Mitarbeiter der Kläranlage und des Labors entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen an die Arbeits-sicherheit (keine Schwarz-Weiß-Trennung),
- fehlende Rettungswege,
- keine Abgrenzung unterschiedlicher Brandabschnitte,
- Ergonomie, Ausstattung und technische Schutzmaßnahmen der Labor-arbeitsplätze entsprechen nicht dem Stand der Technik,
- die Technische Gebäudeausrüstung ist veraltet und z.T. verschlissen.
Auf Grund der unzureichenden Flächen im Mehrzweckgebäude ergibt sich das Erfordernis einer grundsätzlichen Neuordnung von Funktionsbereichen im Bestandsgebäude und eine Ausgliederung des Abwasserlabors in einen neu hierfür zu konzipierenden Neubau neben dem Mehrzweckgebäude. Zur Umsetzung sicherheitsrelevanter und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben wurden in einem ersten Schritt im Rahmen einer Studie mögliche Ausbauvarianten bewertet. Im Ergebnis wurde durch die Werkleitung des Entwässerungsbetriebs folgende Ausbaustrategie festgelegt:
1. Errichtung eines Neubaus zur Aufnahme des Abwasserlabors einschließlich zugehöriger Büros, Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräume für Mitarbeiter des Labors,
2. Umbau der Flächen des Labors im Mehrzweckgebäude in Umkleide- und Sanitäranlagen für Mitarbeiter der Kläranlage,
3. Umbau der freigezogenen alten Umkleide- und Sanitärbereiche in Büros
4. Ertüchtigung Mehrzweckgebäude hinsichtlich der Technischen Gebäudeausrüstung (insbesondere Brandschutzbelange und Heizung bzw. Klimatisierung).
Die Maßnahmen unter Pkt. 4 können je nach Baufreiheit in einzelnen Bereichen des Mehrzweckgebäudes in die Realisierung der Punkte 1.- 3. begleitend eingeordnet werden.
Der Umbau des Mehrzweckgebäudes findet unter der Maßgabe der partiellen Weiternutzung während der Realisierung des Umbaus statt.
Gegenstand des zukünftigen Auftrages sind die Grundleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ jeweils für den Neubau des Laborgebäudes und den Umbau des Mehrzweckgebäudes.
Des Weiteren sollen folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
• Maßliche Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung, Beratung zum Umfang etwaiger Schadstoffuntersuchungen (nur in Bezug auf Umbau des Mehrzweckgebäudes)
• Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen (jedoch nicht von EU-weiten Vergaben),
• Aufstellung von Raumbüchern und Fortschreibung derselben in detaillierter Form,
• Aufstellen und Fortschreibung einer vertiefenden Kostenberechnung,
• Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen, soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind,
• Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
• Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
• Brandschutzfachplanung Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß AHO-Heft Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz, Stand: Dezember 2022
• Erstellung von Feuerwehrplänen, von Flucht- und Rettungsplänen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, gelten die vorgenannten Besonderen Leistungen für beide Objekte.