Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Mobilfunkgeräte) ein. Für die Referenzen ist die Vorlage "06
Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit
Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei eine Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschäftigtenzahl:
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Mindestbeschäftigtenanzahl von 3 Beschäftigten pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung "13 Eigenerklärung Beschäftigtenzahl" in Form
einer selbsterstellten Liste, welche die Mindestbeschäftigtenzahl von 3 Beschäftigten pro Geschäftsjahr belegt. Bei Bietergemeinschaften und Bietern,
die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, wird die Beschäftigtenzahl der gesamten Bieterkonstellation addiert.